Erinnerungsantrag „Beauftragte ins Politische Informationssystem aufnehmen“

Antrag Nr. 45/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. November 2023

Erinnerungsantrag „Beauftragte ins Politische Informationssystem aufnehmen“

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um die Beant­wor­tung des Beschlusses Nr. 81 des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim vom 21. Juli 2021 gebeten („Beauf­tragte ins Poli­ti­sche Infor­ma­ti­ons­system aufnehmen“) [1] mit dem folgenden Beschlusstext:

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AKK-Finanzkommission ins Politische Informationssystem (PIWi)

Antrag Nr. 23/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 10. Mai 2023

AKK-Finanzkommission ins Politische Informationssystem (PIWi) aufnehmen – Transparenz schaffen!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten die Finanz­kom­mis­sion AKK im „Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PIWi)“ abzu­bilden. Hierzu sollen die Einla­dungen, die Nieder­schriften und die Mitglieder der Finanz­kom­mis­sion im PIWi verfügbar gemacht werden.

Ziel soll es sein, die Arbeit der Finanz­kom­mis­sion AKK auf einem weiteren Infor­ma­ti­onsweg öffent­lich und trans­pa­rent zu machen.

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Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Antrag Nr. 07/​2022 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. März 2022

Informationsfreiheitssatzung – Veröffentlichung von Schriftverkehren der Ortsbeiräte

Der Orts­beirat möge beschließen:
Mit Beschluss Nr. 0088 vom 10.02.2022 hat die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung beschlossen, zum 01.01.2023 in Wies­baden eine Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung zu erlassen. [1] Diese gibt Bürge­rinnen und Bürgern umfang­reiche Auskunfts­rechte gegen­über der Stadt­ver­wal­tung. [2]

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft zu den Auswir­kungen der Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung auf die Arbeit der Orts­bei­räte gebeten.

Insbe­son­dere wird um Auskunft gebeten, ob es beab­sich­tigt ist, die Schrift­ver­kehre der Orts­bei­räte in digi­taler Form, z.B. im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PiWi) oder an anderer Stelle zu veröffentlichen.

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Beauftragte ins Politische Informationssystem aufnehmen

Antrag Nr. 16/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 21. Juli 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Senioren-, Inte­gra­tions- und Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragten nament­lich, und – auf Wunsch der Beauf­tragten – auch mit einer Kontakt­mög­lich­keit (z.B. E-Mail-Adresse) im Poli­ti­schen Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden (PiWi) zu nennen.

Begrün­dung:
Die Beauf­tragten des Orts­bei­rats sind, neben den Orts­bei­rats­mit­glie­dern, wich­tige Ansprech­part­ne­rinnen für Bürge­rinnen und Bürger sowie Insti­tu­tionen im Ort. Durch ihre Nennung im PIWi soll ihre Bekannt­heit gestei­gert und eine einfache Kontakt­mög­lich­keit herge­stellt werden.

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Umgang mit Ortsbeiratsbeschlüssen – Information der Bürgerschaft

Antrag Nr. 14/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Umgang mit Orts­bei­rats­be­schlüssen – Infor­ma­tion der Bürgerschaft

Die Platt­form „PiWi“ soll die Bürger­schaft über die Beschlüsse und die Arbeit der Orts­bei­räte sowie der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung und ihrer Ausschüsse informieren.

Der in der Orts­bei­rats­sit­zung vom 30. Juni 2020 gefasste Beschluss des Orts­bei­rats zum Thema „Klima­folgen einer Bebauung des Ostfelds“ ist selbst zwei Monate später immer noch nicht im „PiWi“ eingestellt.

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge dafür sorgen, dass Orts­bei­rats­be­schlüsse zeitnah, spätes­tens inner­halb von 10 Tagen im PiWi einge­stellt sind, damit das Infor­ma­ti­ons­recht der Bürger­schaft ausgeübt werden kann.

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Veröffentlichung von Schriftverkehren

Antrag Nr. 08/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 25. April 2018 

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die bereits heute als öffent­lich geltenden Schrift­ver­kehre an den Orts­beirat zukünftig so zu veröf­fent­li­chen, dass ein nieder­schwel­liger Zugang für jeden möglich ist. Aus Sicht des Orts­bei­rats bietet sich hierbei etwa das Poli­ti­sche Infor­ma­ti­ons­system Wies­baden PIWi an, hier könnten die Schrift­ver­kehre als Reak­tion auf die Beschlüsse ange­zeigt werden.

Begrün­dung:
Obwohl die Schrift­ver­kehre ab dem Zeit­punkt der Diskus­sion in den Orts­bei­rats­sit­zungen als öffent­lich gelten, gibt es für inter­es­sierte Bürger keine offi­ziell kommu­ni­zierte Stelle, an der man diese ansehen könnte. Obwohl es möglich sein dürfte, diese auf Anfrage in der Orts­ver­wal­tung einzu­sehen, stellt dies eine derart hohe Hürde dar, dass dies vermut­lich so gut wie nie vorkommt.

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Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates werden ab sofort veröffentlicht

AUF freut sich über Erfolg

Als großen Erfolg seiner Fraktion bezeichnete es AUF-Sprecher Frank Porten, dass die Finanzbeschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates ab sofort veröffentlicht werden. Das hatte Ortsvorsteher Stephan Lauer auf der letzten Ortsbeiratssitzung mitgeteilt. „Damit sind wir nun einen großen Schritt weiter gekommen“, freute sich Porten.

Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse. Die Beschlüsse mit einem Finanzvolumen von über 100.000 Euro wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als alle anderen Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie bisher nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen hatte sich die Kostheimer AUF-Fraktion gewandt.

Die Praxis, sämtliche Finanzangelegenheiten nicht-öffentlich zu verhandeln, ist nach Auffassung der AUF-Fraktion rechtswidrig, seit Beginn der Amtsperiode wendet sie sich in jeder Ortsbeiratssitzung gegen diese Verfahrensweise. Da keine Einigung mit der Ortsbeiratsmehrheit möglich war, hat die AUF-Fraktion im Mai die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet.

„Es ist ja schön, dass wenigstens das Ergebnis der geheimen Beratungen zukünftig jedem Bürger zugänglich wird“, sagte die AUF-Vertreterin Marion Mück-Raab. Aber damit werde sich der AUF nicht zufrieden geben. Sie kündigte an, auch im Punkt öffentliche Beratungen nicht locker zu lassen. Und sie bleibt optimistisch: „Gut Ding will in Kostheim offenbar sehr viel Weile haben.“


AUF Kostheim wendet sich an Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium

Wegen der Praxis des Kostheimer Ortsbeirates, alle Finanzangelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, hat sich die Kostheimer AUF-Fraktion nun an die Kommunalaufsicht im Innenministerium gewandt. „Wir hätten das lieber vor Ort geklärt“, kommentiert Frank Porten diesen Schritt.

Es geht um mehr als fünfzig Finanzbeschlüsse, die der Kostheimer Ortsbeirat seit Amtsantritt gefasst hat. Die Beschlüsse, sie haben ein Finanzvolumen von über 100.000 Euro, wurden in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst. Anders als andere Beschlüsse des Ortsbeirates wurden sie auch nicht im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden (PIWI) veröffentlicht. Dagegen wandte sich die AUF-Fraktion in der vergangenen Woche und forderte die Veröffentlichung.

Die AUF-Fraktion kritisiert seit Beginn der Amtsperiode die nicht-öffentlichen Beratungen und Beschlüsse. Von rechtlichen Schritten hat sie bisher abgesehen, um die Zuschüsse an Vereine nicht zu gefährden.


AUF Kostheim fordert Veröffentlichung von 54 Beschlüssen

Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher schriftlich aufgefordert, insgesamt 54 Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates den Bürgern umgehend zugänglich zu machen. Es handelt sich dabei durchweg um Finanzbeschlüsse, insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Anders als andere Beschlüsse des Kostheimer Ortsbeirates sind sie im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden für die Öffentlichkeit gesperrt.

AUF-Sprecher Frank Porten verweist in seinem Schreiben auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung: Danach darf der Ortsbeirat zunächst nur im begründeten Einzelfall die Öffentlichkeit ausschließen. Weiter sei geregelt, dass Beschlüsse, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, veröffentlicht werden müssen. „Auch davon kann nur im begründeten Einzelfall abgewichen werden,“ heißt es in dem Brief.

„Es ist schon skandalös genug, dass die Mehrheit im Ortsbeirat Finanzangelegenheiten grundsätzlich geheim berät und geheim abstimmt. Wir werden aber nicht hinnehmen, dass die Beschlüsse nicht wenigstens veröffentlicht werden,“ so AUF-Sprecher Frank Porten in einer Erklärung.

Die Mehrheit im Ortsbeirat ignoriere einfach, dass ihr Vorgehen rechtswidrig sei, sagte Ortsbeiratsmitglied Marion Mück-Raab. Dabei werde in nicht-öffentlicher Sítzung ganz offen zugegeben, dass man keine Lust habe, sein Abstimmungsverhalten gegenüber Vereinen zu rechtfertigen. Dafür hat sie kein Verständnis: „Wer nicht den Mut hat, für das, was er im Ortsbeirat macht, geradezustehen, der sollte besser nicht kandidieren.“ Der Wähler habe einen Rechtsanspruch zu erfahren, was im Ortsbeirat verhandelt wird.

„Es wird Zeit, dass mit dieser undemokratischen Praxis in Kostheim Schluss gemacht wird,“ sagte Mück-Raab. Sie finde diese Wichtigtuerei außerdem auch ziemlich albern: „Warum müssen die Bürger vor die Tür, wenn über Zuschüsse für Moderationskoffer, Blumenkübel und Weihnachtsbäume verhandelt wird?“ Auch könne sie nicht erkennen, warum niemand wissen dürfte, welche Zuschüsse die örtlichen Vereine erhalten.


AUF kritisiert Ortsbeirat: „Unerträgliche Heuchelei“

Die Kostheimer AUF-Fraktion hat die Praxis der Ortsbeiratsmehrheit, Finanzbeschlüsse in nicht-öffentlicher Sitzung zu fassen, erneut kritisiert. „Es ist und bleibt ein unglaublicher Vorgang, dass eine Bürgervertretung über die Verwendung von Steuermitteln heimlich abstimmt“, sagte AUF-Sprecher Frank Porten.

Seit mehr als zehn Jahren ist es im Kostheimer Ortsbeirat üblich, Finanzanträge von Vereinen und andere Haushaltsangelegenheiten nicht-öffentlich zu beraten und abzustimmen. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass man die Vereine vor der Öffentlichkeit schützen wolle. Diese Praxis wird seit den letzten Wahlen von der AUF-Fraktion nicht mehr mitgetragen, sie hält sie für rechtswidrig und für undemokratisch.

„Die Ortsbeiratsmehrheit will in der Öffentlichkeit für ihr Abstimmungsverhalten nicht geradestehen“, erklärte Porten. Das habe gerade die letzte Sitzung wieder sehr deutlich gezeigt: Sowohl der Winzerverein als auch die Bienenfreunde Rhein-Main hätten in öffentlicher Sitzung Auskunft über ihren Finanzbedarf gegeben und ausführlich die Finanzierung ihres Projektes erläutert. Die Öffentlichkeit sei erst vor der Abstimmung aus dem Saal verwiesen worden.

„Immer wieder zu behaupten, dass es darum gehe, Vereine zu schützen, ist eine unerträgliche Heuchelei“, erklärte Porten. Es gehe allein um den Schutz der Ortsbeiratsvertreter. Denn die hätten keine Lust ihr Abstimmungsverhalten öffentlich zu vertreten: „Es ist bequem, sich beim Thema Geld hinter verschlossenen Türen zu verschanzen.“

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse grundsätzlich öffentlich fassen. Nur im begründeten Einzelfall darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Ortsbeirat liege dazu sogar eine entsprechende Auskunft des Rechtsamtes vor, so Porten. Bisher hat die AUF-Fraktion darauf verzichtet, gegen die rechtswidrig gefassten Beschlüsse des Ortsbeirates vorzugehen.

„Unser Problem ist, dass wir den Vereinen schaden würden, wenn Beschlüsse über Zuschüsse aufgehoben werden. Das wollen wir nicht.“ Ob sie bei dieser Linie bleiben will, will die AUF-Fraktion allerdings auf einem ihrer nächsten Treffen überdenken.