Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen

Antrag Nr. 04/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am Dienstag, 15. Juni 2021

Zweck­ent­frem­dung von Stell­plätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge

Die Zweck­ent­frem­dung von Stell­plätzen und Garagen für Kraft­fahr­zeuge stellt einen Verstoß gegen baurecht­liche Vorschriften dar und erfüllt zugleich den Tatbe­stand einer Ordnungs­wid­rig­keit.

Broschüre des Bauauf­sichts­amtes Wies­baden, 2020 

Die maßgeb­li­chen Rechts­vor­schriften sind:

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Parksituation in der Hilgersstraße und Umgebung

Antrag Nr. 03/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Amöne­burg am Dienstag, 15. Juni 2021

Park­si­tua­tion in der Hilgers­straße und Umgebung

Viele Bewohner in der Hilgers­straße weisen auf einen Miss­stand im ruhenden Verkehr hin, der den gesamten Wohn­be­reich in der Hilgers­straße und benach­barten Straßen betrifft: Die ohnehin knappen Park­plätze im öffent­li­chen Raum werden im Misch­ge­biet u.a. auch gewerb­lich durch das Abstellen von Fahr­zeugen der ansäs­sigen KFZ Betriebe genutzt. Außerdem nutzen nicht wenige Fahr­zeug­halter die Möglich­keit, ihre Dienst­fahr­zeuge mit privaten PKWs zu tauschen, sodass Bewohner keine Park­plätze wohn­ortnah finden können. Manche nicht­quar­tiers­an­säs­sige Pendler parken ebenso im Nahbe­reich der Bushaltestellen.

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