Sanierung der Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) und Schulentwicklung

Antrag Nr. 40/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 8. November 2023

Sanierung der Wilhelm-Leuschner-Schule (WLS) und Schulentwicklung

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird drin­gend aufge­for­dert bei der Aufstel­lung des Doppel­haus­halts 2024/​25 die Sanie­rung der Wilhelm-Leuschner-Schule in Mainz-Kost­heim zu prio­ri­sieren. Sowohl der Orts­beirat als auch die Schul­ge­meinde lehnen eine weitere Verzö­ge­rung entschieden ab.

Sanie­rung der Pavillons

Wie bereits im Zuge der Betei­li­gung zum Haus­halt geäu­ßert, hält der Orts­beirat eine Verzö­ge­rung des 2. Bauab­schnitt der Pavil­lon­sa­nie­rung (Sitzungs­vor­lage 22-V-40-0003) [1] für indiskutabel.

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Schulplätze für Kinder aus AKK an Mainzer Schulen

Antrag Nr. 32/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 13. September 2023

Schulplätze für Kinder aus AKK an Mainzer Schulen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um Auskunft zum Schul­be­such von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus den AKK-Stadt­teilen an Mainzer Schulen gebeten.

Der Orts­beirat möchte gerne wissen, welche Bemü­hungen von Seiten des Wies­ba­dener Magis­trats in den letzten Jahren unter­nommen worden sind um einen Schul­be­such in Mainz zu ermög­li­chen. Der Orts­beirat betont, dass nach wie vor der Wunsch besteht die Schulen der Landes­haupt­stadt Mainz besu­chen zu können.

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Arbeitsbedingungen von UBUS-Kräften

Antrag Nr. 07/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. Mai 2021

Arbeitsbedingungen von UBUS-Kräften an den Kostheimer Schulen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, zu den Arbeits­be­din­gungen der UBUS-Fach­kräfte [1] an Kost­heimer Schulen zu berichten und hierbei folgende Fragen zu beantworten:

  • 1) Wie viele UBUS-Kräfte sind an Kost­heimer Schulen tätig?

    Wir bitten um eine Aufschlüs­se­lung nach Stel­len­an­zahl und Schulen.
  • 2) Stehen den sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­kräften im Rahmen ihrer Tätig­keit eigene Räumlichkeiten/​Arbeitsplätze an den Schulen zur Verfü­gung (z.B. zur Vor- und Nach­be­rei­tung, Einzel- und Grup­pen­ar­beit mit Schü­lern etc.)?

    Wenn ja, wie bewertet der Magis­trat die räum­liche Ausstat­tung?
    Wenn nein, weshalb stehen keine eigenen Räum­lich­keiten zur Verfü­gung?
    Sind bei zukünf­tigen Raum­pla­nungen entspre­chende Räume vorgesehen?
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Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek Kostheim in den Ferien

Antrag Nr. 23/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 23. September 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, wenigs­tens in diesem Jahr in den Herbst­fe­rien mindes­tens einen Öffnungstag in der Stadt­teil­bi­blio­thek anzubieten.

Des Weiteren bittet der Orts­beirat darum in der Woche vor Weih­nachten – das ist die erste Feri­en­woche – am Dienstag, 22. Dezember 2020 regulär zu öffnen.

Begrün­dung:
Viele Kinder und Jugend­liche haben gerade in den Ferien die Zeit, die Bücherei zu besu­chen und Bücher auszu­leihen. Während der Schul­zeit ist das – auch aufgrund von Nach­mit­tags­un­ter­richt und Nach­mit­tags­be­treuung – für die Kinder schwierig. Dazu kommt, dass in diesem Jahr coro­nabe­dingt viele Frei­zeit­ak­ti­vi­täten wie Sport, Orchester- oder Chor­proben – entfallen, auch Ausflüge oder Kurz­ur­laube finden eher nicht statt.

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Veränderung der Öffnungszeiten der Stadtteilbibliothek

Antrag Nr. 22/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 23. September 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Öffnungs­zeiten der Stadt­teil­bi­blio­thek Mainz-Kost­heim diens­tags zu verän­dern und von 10 bis 19 Uhr zu öffnen.

Begrün­dung:
Die Stadt­teil­bi­blio­thek in Kost­heim hat an ihren Öffnungs­tagen (Dienstag und Donnerstag) zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr ihre Ausleihe geöffnet. Dazwi­schen gibt es eine Mittags­pause von einein­halb Stunden.

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„Argumente aus der Mottenkiste“ – AUF Kostheim beklagt fehlenden Gestaltungswillen in der Wiesbadener Schulpolitik

Mehr Gestal­tungs­willen in der Wies­ba­dener Schul­po­litik“, das wünscht sich der Kost­heimer Arbeits­kreis Umwelt und Frieden (AUF).

„Die Diskus­sion um zwei Gymna­sien, die wir gerade in Wies­baden erleben, ist bekla­gens­wert, auf aktu­elle Themen und Entwick­lungen in der bildungs­po­li­ti­schen Diskus­sion wird kaum Bezug genommen“, reagierte Marion Mück-Raab, Frak­ti­ons­spre­cherin des AUF Kost­heim, auf die jüngste Pres­se­mit­tei­lung der Verei­ni­gung Christ­de­mo­kra­ti­scher Lehrer.

Es wirke so, als sei für die CDU-Lehrer die Zeit stehen geblieben. Unbe­ein­flusst von PISA-Studien und anderen Lern­stands­er­he­bungen, unbe­ein­druckt von den Bildungs­er­geb­nissen in anderen Ländern wie Skan­di­na­vien, bemühten die CDU-Vertreter Horror­bilder einer „Zwangs­ein­heits­schule“. „Das sind Argu­mente aus der Motten­kiste.“ Fast alle euro­päi­schen Länder setzten mitt­ler­weile auf längeres gemein­sames Lernen, eine vier­jäh­rige Grund­schule sei die Ausnahme, auch in Deutsch­land sei der Reform­be­darf an Gymna­sien schon lange genug Thema.

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„Keine vernünftige Schulpolitik“ – AUF Kostheim widerspricht Aussagen der Kasteler CDU zur Wilhelm-Leuschner-Schule

Auf Wider­spruch stoßen Äuße­rungen der Kasteler CDU-Vorsit­zenden Ute Pohl zur Wilhelm-Leuschner-Schule. „Mir ist schlei­er­haft, wie Frau Pohl zu der Einschät­zung kommt, die Wilhelm-Leuschner-Schule könne eine gymna­siale Ober­stufe nicht stemmen,“ erklärt Marion Mück-Raab, Frak­ti­ons­spre­cherin des AUF im Kost­heimer Orts­beirat. Die Schule verfüge nicht nur über genü­gend Gymna­si­al­lehrer, auch der Bedarf für die Ober­stufe sei da.

„Anstatt diese Schule klein zu reden, wäre es nötig, sie zu sanieren und die Bemü­hungen der Schul­lei­tung um eine moderne und attrak­tive Schule zu unterstützen.“

Doch die Sanie­rung der Schule halte Pohl wohl für nicht ziel­füh­rend. Anders lasse sich ihre Aussage, dass aktu­elle Schü­ler­zahlen und Sanie­rungs­be­dürf­tig­keit nichts mitein­ander zu tun haben, kaum verstehen. „Die Gering­schät­zung, die hier zum Ausdruck kommt, ist nicht nur eine Zumu­tung für die Kinder und Lehrer dieser Schule, sie ist auch naiv.“ Natür­lich gebe es einen Zusam­men­hang zwischen Anmel­dungen und dem bauli­chen Zustand der Schule: „Wer will schon, dass seine Kinder im Winter in dicken Jacken im Unter­richt sitzen, weil sie sonst frieren?“ 

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Abiturzugang für Kostheimer Kinder

Antrag Nr. 4/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 29. April 2015

Abiturzugang für Kostheimer Kinder

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haup­stadt Wies­baden wird gebeten, sich dafür einzu­setzen, dass an der Wilhelm-Leuschner Schule wieder eine gymna­siale Ober­stufe einge­richtet wird.

Weiter bittet der Orts­beirat den Magis­trat, auch Eltern aus Kost­heim, die ein Gymna­sium für ihr Kind wählen wollen, eine orts­nahe Möglich­keit für den Abitur­zu­gang zu bieten. Der Orts­beirat Kost­heim bekräf­tigt noch einmal seine Bitte an den Magis­trat, zu einer Rege­lung mit der Stadt Mainz zu kommen.

Ansonsten bittet der Orts­beirat um Infor­ma­tion darüber, warum der Magis­trat das Ziel, ein Gymna­sium an der Rhein­schiene zu etablieren, nicht mehr verfolgen will. Ein Standort – zum Beispiel in Amöne­burg – wäre für Schü­le­rinnen und Schüler aus fünf Wies­ba­dener Stadt­teilen (Amöne­burg, Kastel, Kost­heim, Schier­stein und Biebrich), sehr gut erreichbar. 

Rund ein Drittel der Wies­ba­dener Bevöl­ke­rung lebt in diesen Stadt­teilen, es ist nicht einzu­sehen, warum den Kindern dort, lange Schul­wege zu den Gymna­sien in der Innen­stadt zuge­mutet werden müssen

Begrün­dung: mündlich.


Abstimmungsergebnis

Am29.04.2015 zurück­ge­zogen. Es erfolgte keine Abstimmung.

Proto­koll­notiz Nr. 0046/​2015 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen

Stadtteilbücherei Mainz-Kastel muss erhalten bleiben!

Antrag Nr. 03/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 20. Januar 2015

Stadtteilbücherei Mainz-Kastel muss erhalten bleiben!

Bereits im vergan­genen Jahr kursierte das Gerücht, die Kultur­de­zer­nentin plane die „Zusam­men­le­gung“ der Stadt­teil­bi­blio­theken von Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim bzw. die Schlie­ßung einer der beiden Stadt­teil­bi­blio­theken. Eine entspre­chende Meldung über dieses Gerücht in der örtli­chen Tages­presse wurde nicht dementiert.

In der Allge­meinen Zeitun­g/Rhein-Main-Anzeiger wurde am 14. Januar 2015 jetzt berichtet: „Zusam­men­legen will die Stadt die beiden Stadt­teil­bi­blio­theken in Kastel und Kost­heim.“ Und: „Stadt­rätin Rose Lore Scholz (CDU) bestä­tigt Überlegungen/​Proteste in Kastel und Kostheim“

Die seit Monaten kursie­renden Gerüchte einer Biblio­theks­schlie­ßung wurden somit bestätigt.

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Wahl der weiterführenden Schulen für Mainz-Kostheimer Schüler

Der Magis­trat wird höflich um folgende Auskünfte gebeten:

  • 1. In wie vielen Fällen konnte bei der Schul­wahl für die weiter­füh­rende Schule für Kinder aus Kost­heim weder der Erst- noch der Zweit- und Dritt­wunsch berück­sich­tigt werden? Können die Zahlen nach Schul­arten aufge­schlüs­selt werden?
  • 2. Wie viele Kost­heimer Kinder sind in diesem Jahr gezwungen, ein G8-Gymna­sium zu besu­chen, obwohl die Eltern G9-Schulen gewünscht haben?
  • 3. Inwie­weit wird – wenn keine ange­wählte Schule vergeben werden konnte – die Länge des Schul­wegs berücksichtigt?

Ergebnis:
Antrag ange­nommen.

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kostheim

Inklu­sive Beschu­lung von Schü­le­rinnen und Schü­lern aus Mainz-Kost­heim und ihre Auswir­kungen auf die örtli­chen Schulen

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1.) Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kost­heim besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den Kost­heimer Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2.) Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3.) Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4.) Mit welchen Auswir­kungen auf die Kost­heimer Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5.) Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel

Nicht zuletzt durch die Verab­schie­dung einer UN-Konven­tion zur Durch­set­zung der Rechte von Menschen mit Beein­träch­ti­gungen und Behin­de­rungen und die im Grund­ge­setz und in der Hessi­schen Verfas­sung veran­kerten Grund­sätze besteht eine Pflicht der Gesell­schaft und der staat­li­chen Organe auch im Bildungs­be­reich, in Kinder­ta­ges­stätten, Schulen und anderen Bildungs­ein­rich­tungen, die Inklu­sion zu verwirklichen.

Durch Ände­rung des Hessi­schen Schul­ge­setzes und die Verab­schie­dung einer „Verord­nung über Unter­richt, Erzie­hung und sonder­päd­ago­gi­sche Förde­rung von Schü­le­rinnen und Schü­lern mit Beein­träch­ti­gungen oder Behin­de­rungen (VOSB)“ wurden neue recht­liche Rahmen­be­din­gungen geschaffen.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat berichten:

  • 1. Wie viele Schü­le­rinnen und Schüler mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­an­spruch aus Mainz-Kastel besu­chen im Schul­jahr 2012/​2013 welche Förder­schulen, wie viele werden (jeweils) inklusiv/​integriert in den beiden Kasteler Grund­schulen, der Wilhelm-Leuschner-Schule bzw. (summa­risch) in anderen Regel­schulen beschult?
  • 2. Welche Verän­de­rungen haben sich hinsicht­lich der Schü­ler­zahlen durch die neuen recht­li­chen Bestim­mungen im Hessi­schen Schul­ge­setz (HSchG) und in der VOSB im Vergleich zu den Schul­jahren 2010/​11 und 2011/​12 ergeben?
  • 3. Welche Verän­de­rungen sind für die Entwick­lung der Schü­ler­zahlen für das nächste Schul­jahr und die folgenden Jahre zu erwarten?
  • 4. Mit welchen Auswir­kungen auf die beiden Kasteler Grund­schulen, die Wilhelm-Leuschner-Schule und die Albert-Schweitzer-Schule muss gerechnet werden?
  • 5. Welcher Bedarf an zusätz­li­chen Räumen, bauli­chen Verän­de­rungen, Lehr­mit­teln, zusätz­li­chem Perso­nal­be­darf etc. wird voraus­sicht­lich entstehen und bedarf entspre­chender Planungen und Finanzmittel?

Reaktionen auf Gebührenerhöhungen bei öffentlichen Kindereinrichtungen

Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kinder­ta­ges­stätten und in den Einrich­tungen der Grund­schul­kin­der­be­treuung zum Teil dras­tisch erhöht. Für die Betreuung an den Grund­schulen am Nach­mittag in der „Betreu­enden Grund­schule“, die bislang kosten­frei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monat­li­cher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreu­ungs­form, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kastel hält gerade ange­sichts der Einkom­mens­ver­hält­nisse vieler Fami­lien im Stadt­teil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinder­be­treuung fest­ge­setzten Gebühren für sozial-, fami­lien- und bildungs­po­li­tisch falsch. Er fordert den Magis­trat auf unver­züg­lich die Rück­nahme dieser Gebüh­ren­er­hö­hungen zu veranlassen.

Der Magis­trat möge (diffe­ren­ziert nach den Grund­schulen und Kinder­ta­ges­stätten in AKK) berichten

  • wie viele Eltern gegen die bei städ­ti­schen Einrich­tungen erho­benen neuen Gebühren Wider­spruch einge­legt oder andere juris­ti­sche Schritte unter­nommen oder ange­kün­digt haben.
  • wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abge­meldet oder auf eine Halb­ta­ges­be­treuung umge­meldet haben.
  • für welchen Zeit­punkt die Einrich­tungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umset­zung der Gebüh­ren­er­hö­hungen planen.
  • wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraus­sicht­lich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.