Neubau Bürgerhaus Mainz-Kastel-Kostheim

Antrag Nr. 33/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 13. September 2023

Neubau Bürgerhaus Mainz-Kastel-Kostheim: Wärmepumpe, Fahrradstellplätze, Bebauungsplan

Der Orts­beirat möge beschließen:

1. Heizung und Kühlung

Nach jetzigem Stand plant die Landes­haupt­stadt Wies­baden beim Neubau des gemein­samen Bürger­hauses Mainz-Kastel-Kost­heim erfreu­li­cher­weise doch mit einer Wärme­pumpe als Heizung.

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Vorbereitungen zum neuen Flächennutzungsplan „FNP 2040“

Gemein­samer Antrag von AUF und CDU zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 21. März 2023

Transparenz bei den Vorbereitungen zum neuen Flächennutzungsplan „FNP 2040“

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten,

  • 1.) zu berichten, warum die Stadt­ver­ord­neten in geson­derten Work­shops und unter Ausschluss der Öffent­lich­keit auf einen „Flächen­nut­zungs­plan-Entwurf“ vorbe­reitet werden, die betrof­fenen Orts­bei­räte aber nicht.
  • 2.) darauf zu drängen, dass Verwal­tung und Stadt­ver­ord­nete den kommu­nal­recht­lich veran­kerten Grund­satz der Sitzungs­öf­fent­lich­keit auch bzgl. „Work­shops“ von Verwal­tung und Stadt­ver­ord­neten wahren und die poli­ti­sche Willens­bil­dung trans­pa­rent gestalten.
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Planungsstand Nachnutzung Kastel Housing Area und Kastel Storage Station

Antrag Nr. 13/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Planungsstand Nachnutzung Kastel Housing Area und Kastel Storage Station – Bürgerbeteiligung vorsehen!

Seitens der US Army wurde die Frei­gabe der bislang mili­tä­risch genutzten Gelände „Kastel Housing Area“ und „Kastel Storage Station“ bis Ende 2022 ange­kün­digt und mehr­fach bekräf­tigt. Ein Teil der Fläche „Kastel Housing Area“ wurde vorfristig frei­ge­geben, wird bereits seit mehreren Jahren schon wieder für Wohn­zwecke und eine Außen­stelle der Gustav-Stre­se­mann-Schule genutzt. Auf dem Teil des Geländes, der bis Ende 2022 frei­ge­geben werden soll, soll Wohn­be­bauung entstehen und ein neues Gymna­sium errichtet werden. Diese Fläche hat mit dem eben­falls zur Frei­gabe vorge­se­henen Gelände „Kastel Storage Station“ einen Flächen­um­fang von über 30 ha.

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Geplante Wohnbebauung im Kasteler Westen

Antrag Nr. 12/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Geplante Wohnbebauung im Kasteler Westen

Am 19. November 2019 hatte sich der Orts­beirat Mainz-Kastel mit dem Ankauf der Immo­bilie „Auto-Fox“ und den schon vor Jahren erwähnten Wohnungs­bau­plänen im „Kasteler Westen“ beschäf­tigt und hierzu Fragen an den Magis­trat beschlossen.

Mit Datum vom 3. April 2020 erhielt der Orts­beirat Antwort zu den Motiven des Ankaufs durch die stadt­ei­gene SEG GmbH. In dieser Antwort wird auch erwähnt, dass Abstim­mungs­ge­spräche mit dem Eigen­tümer des angren­zenden Grund­stücks geführt werden mit dem Ziel, an dieser Stelle Wohn­be­bauung (in beträcht­li­chem Umfang) zu verwirk­li­chen und dafür einen Bebau­ungs­plan zu beschließen. 

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Sonderfläche im Gewerbegebiet Petersweg Ost rückgängig machen

Antrag Nr. 10/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020

Ausweisung der Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet Petersweg Ost rückgängig machen

Trotz ableh­nender Beschluss­fas­sung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel wurde für den Bereich „Petersweg Ost“ ein Gewer­be­ge­biet geplant, in das rund 90 Hektar über­wie­gend land­wirt­schaft­lich genutzte Fläche einbe­zogen und damit regio­naler Lebens­mit­tel­pro­duk­tion entzogen wurden. Für den Orts­beirat waren die prognos­ti­zierten nega­tiven klima­ti­schen Auswir­kungen hinsicht­lich der Kalt­luft­zu­fuhr für die dicht bebauten vorhan­denen Wohn­ge­biete und die weitere Zunahme der Verkehrs­be­las­tungen, insbe­son­dere auf der Boelcke­straße und der Zufahrt zur Rhein­brücke, seiner­zeit Gründe für seine ableh­nende Haltung.

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Linde-Quartier

Antrag Nr. 19/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 27. September 2017 

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim in Bezug auf das Linde­quar­tier mitzuteilen,

  • wann aktuell die erneute Offen­lage und Träger­be­tei­li­gung geplant ist,
  • wann aktuell damit gerechnet wird, einen rechts­kräf­tigen Bebau­ungs­plan zu schaffen, der den Baube­ginn ermög­licht, sowie welche Stellen dabei noch betei­ligt werden müssen,
  • welche weiteren Pläne noch geän­dert werden müssen, um Baurecht schaffen zu können (z.B. Flächen­nut­zungs­plan, Regio­nal­plan, …) und – soweit der Landes­haupt­stadt Wies­baden bekannt – welche Stellen dabei noch betei­ligt werden müssen und wann mit der Rechts­kraft dieser zu ändernden Pläne gerechnet wird,
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Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Antrag Nr. 13/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 24. Juni 2014

Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Unbe­stritten besteht in der Rhein-Main-Region, im Raum Mainz-Wies­baden und so auch in Mainz-Kastel ein wach­sender Bedarf an Wohn­raum; insbe­son­dere für Menschen, die nicht über große Vermögen oder hohe Einkommen verfügen.

Es ist auch unbe­stritten, dass gerade in dicht besie­delten Gebieten, mit bereits hohen Belas­tungen an Verkehrs­lärm und Emis­sionen, nicht noch weitere natur­nahe Flächen verbaut werden sollten. Hingegen sollten mögliche Konver­si­ons­flä­chen genutzt und einer sozial und ökolo­gisch verträg­li­chen Wohn­be­bauung zuge­führt werden.

In Mainz-Kastel sind in den letzten Jahr­zehnten sowohl Bauge­biete auf natur­nahen Flächen (z. B. „In den Kraut­gärten“) als auch auf Konver­si­ons­flä­chen (z. B. „An der Helling“) entstanden. Neben dem gegen­wärtig noch mili­tä­risch genutzten Gelände „Kastel Storage Station“ in Kastel-Mitte scheint gerade im Westen Kastels ein großes Entwick­lungs­po­ten­tial für neue Wohn­nut­zungen zu liegen.

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Aktuelle Lärmmessungen und Verkehrszählungen für die Boelckestraße

Im Zusam­men­hang mit der Bebau­ungs­pla­nung Petersweg Ost gab es in den neun­ziger Jahren offi­zi­elle Lärm­mess­werte für die Boelcke­straße. Diese Mess­werte besagten, dass jede öffent­liche plane­ri­sche Maßnahme, die einen Lärm­zu­wachs bedeutet, ein enteig­nungs­glei­cher Eingriff wäre, da die für Wohn­be­bauung zuläs­sigen Werte bereits damals in der Boelcke­straße weit über­schritten waren. Mithin seien Geneh­mi­gungen für Wohn­be­bauung an der Boelcke­straße nicht mehr zulässig.

Ende der Neun­zi­ger­jahre war geplant, durch den Bau einer Stadt­bahn die verkehr­liche Belas­tung (auch) auf der Boelcke­straße zu senken. Dies ist bekannt­lich bis heute nicht erfolgt, ebenso wenig wie der Bau eines eigenen Auto­bahn­an­schlusses für das Gewerbegebiet.

Mit dem immer wieder gefor­derten Ausbau der Boelcke­straße auf sechs bzw. durch­gängig vier Spuren würden die Emis­si­ons­be­las­tungen, also auch die Lärm­be­las­tungen, noch einmal dras­tisch ansteigen.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge für die Boelcke­straße aktu­elle Lärm­mes­sungen und Verkehrs­zäh­lungen durch­führen lassen, diese öffent­lich präsen­tieren und Vorschläge zur Lösung der damit verbunden Probleme unterbreiten.

Gewebegebiet Petersweg Ost – Offener Brief

Sehr geehrter Herr Stadtrat Bendel,

seit mitt­ler­weile 27 Jahren begleitet und verfolgt unsere Frak­tion AUF im Orts­beirat aufmerksam die Entwick­lungen und Planungen im Gewer­be­ge­biet Petersweg. Gegen das Votum des Orts­bei­rates Mainz-Kastel wurde in den 90er-Jahren der Bebau­ungs­plan im Bereich „Petersweg Ost“ geän­dert und die für gewerb­liche Ansied­lung vorge­se­hene Fläche erwei­tert. Im Jahre 2001 wurde der jetzt gültige Bebau­ungs­plan rechtskräftig.

Die Ableh­nung des Orts­bei­rates hatte ihre wesent­liche Begrün­dung in der Tatsache, dass das Gebiet „Petersweg Ost“ eine große Bedeu­tung für Mainz-Kastel als Kalt­luft­ent­ste­hungs- und Kalt­luft­zu­fuhrs­be­reich für die in den Sommer­mo­naten über­wärmten, eng bebauten Bereiche in den Wohn­ge­bieten Kastels hat.

Außerdem hat sich die Verkehrs­be­las­tung in Mainz-Kastel – insbe­son­dere auf der Boelcke­straße und den umlie­genden Straßen – konti­nu­ier­lich erhöht, im Wesent­li­chen unab­hängig von der bislang erst gering besie­delten Gewer­be­fläche im Bauge­biet Petersweg Ost. 

Die Planer versuchten seiner­zeit den Orts­beirat und die Bürger­schaft zu beru­higen, in dem sie auf einen vier­spu­rigen Ausbau der Boelcke­straße, eine direkte Anbin­dung des Gewer­be­ge­bietes an die Boelcke­straße und die Bundes­au­to­bahn A 671 als Verkehrs­lö­sung verwiesen. Außerdem sollte die geplante Stadt­bahn 18% statt bisher 8% der Verkehrs­be­we­gungen des Gewer­be­ge­bietes mit Hilfe des ÖPNV bewältigen.

Wir stellen fest:
Der Anschluss des Gewer­be­ge­bietes Petersweg Ost an die Boelcke­straße ist erfolgt (über die Ernst-Galonske-Straße). Dies hat zu keiner Entlas­tung auf der Boelcke­straße geführt. Im Gegen­teil: Die Staus stadt­aus­wärts auf der Boelcke­straße haben zuge­nommen, stadt­ein­wärts sind sie nicht geringer.

Ein Auto­bahn­an­schluss wird seitens der Stadt Wies­baden nicht weiter verfolgt, wie erst kürz­lich der Leiter des Amtes für Wirt­schaft und Liegen­schafen in einer öffent­li­chen Sitzung erklärte.

Eine Stadt­bahn, die bis in die AKK-Stadt­teile (und damit auch in die Gewer­be­ge­biete am Petersweg) führt, soll es auf weitere Jahre hinaus nicht geben.

Der vier­spu­rige Ausbau der Boelcke­straße ist immer noch nicht erfolgt. Er wird absehbar auch zu keiner wesent­li­chen Entlas­tung führen. Bis heute ist dafür (laut Home­page der Landes­haupt­stadt Wies­baden) auch noch nicht einmal Baurecht vorhanden.

Die erfor­der­li­chen Umle­gungen im Gebiet Petersweg Ost sind bis heute nicht abge­schlossen. Für eine Fläche zur Umsied­lung eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebes an die Kurt-Hebach-Straße ist (laut Home­page der Landes­haupt­stadt Wies­baden) immer noch kein Baurecht vorhanden. Eine städ­ti­sche Verfüg­bar­keit der dort erfor­der­li­chen Flächen ist fraglich.

Die Verkehrs­be­las­tungen, Lärm- und Schad­stoff­emis­sionen in Mainz-Kastel, insbe­son­dere in der Boelcke­straße und Umge­bung, sind heute schon uner­träg­lich, obwohl der prognos­ti­zierte Ausbau der Gewer­be­ge­biete Petersweg von 4000 (2010) auf 7900 (2020) Arbeits­plätze bislang nur zu einem geringen Anteil erfolgt ist.

Erst kürz­lich hat der Leiter des Amtes für Wirt­schaft und Liegen­schaften erklärt, dass – abge­sehen von dem für eine „Sonder­fläche“ reser­vierten „Quadranten“ – 80% der städ­ti­schen Flächen im Gewer­be­ge­biet Petersweg bereits vermarktet sind und in Wies­baden ein Mangel an gewerb­li­chen Flächen besteht. Eine Bebauung auf diesen Flächen ist bislang aller­dings in nur sehr geringem Umfang erfolgt.

In dieser Situa­tion fordern nun die CDU Kastel und der Vorsit­zende des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr Kessler (CDU) die Schaf­fung von Baurecht für groß­flä­chigen Einzel­handel im Gewer­be­ge­biet Petersweg Ost.

Die Frak­tion AUF im Orts­beirat Mainz-Kastel hat an die Landes­haupt­stadt Wies­baden und insbe­son­dere an Sie, Herr Stadtrat Bendel, der Sie schon in der dritten Amts­pe­riode als haupt­amt­li­ches Magis­trats­mit­glied und insbe­son­dere als Wirt­schafts­de­zer­nent in einer CDU-geführten Stadt­re­gie­rung Verant­wor­tung tragen, folgende Erwar­tungen und Forderungen:

  • 1. Die durch eine breite Bürger­be­we­gung bekämpften und seit der Kommu­nal­wahl 2011 ad acta gelegten Pläne für eine „Sonder­fläche für groß­flä­chigen Einzel­handel“ dürfen nicht weiter­ver­folgt werden. Ob Möbel­markt oder eine Ansamm­lung von verschie­denen anderen Groß­märkten (ein Baumarkt als „Einfallstor“ bzw. „Troja­ni­sches Pferd“), die abseh­bare zusätz­liche Verkehrs­be­las­tung darf nicht noch weiter gestei­gert werden. Die Zustände an der Äppel­allee, der Hage­nauer Straße und Fried­rich-Bergius-Straße in Biebrich sowie schon heute auf der Boelcke­straße zeigen, wohin verfehlte Stadt­pla­nung führt.
  • 2. Wenn schon das Gebiet Petersweg Ost – mit allen nega­tiven Folgen – besie­delt wird, dann nur mit Gewer­be­be­trieben, die möglichst wenig Verkehr erzeugen, die aber viel­leicht andern­orts durch fehlende Entwick­lungs­mög­lich­keiten oder Konflikten mit benach­barter Wohn­be­bauung am Petersweg eine betrieb­liche Perspek­tive erhalten können. Die nur noch wenigen zur Verfü­gung stehenden Flächen sowie der „vierte Quadrant“ sind dafür zu reservieren.
  • 3. Wir fordern Sie als Liegen­schafts­de­zer­nenten auf, endlich für Rechts­si­cher­heit in der Entwick­lung des Gewer­be­ge­bietes zu sorgen, indem Sie sich um eine Eini­gung mit dem von Umle­gung betrof­fenen land­wirt­schaft­li­chen Betrieb bemühen. Regio­nale Vermark­tung von einhei­mi­schen land­wirt­schaft­li­chen Produkten mit kurzen Wegen als ökolo­gisch und ökono­misch sinn­volle wirt­schaft­liche Tätig­keit erfor­dern eine entspre­chende Stadt­po­litik, nicht dies­be­züg­liche „Sonn­tags­reden“.
  • 4. Schon in der dritten „Amts­zeit“ prak­ti­ziert die CDU-geführte Stadt­re­gie­rung am Petersweg eine Politik, die weder den ökolo­gi­schen noch den wirt­schaft­li­chen Erfor­der­nissen Rech­nung trägt. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich nun sach­ge­recht den immer wieder im Orts­beirat und in anderen städ­ti­schen Gremien thema­ti­sierten Problemen im Gebiet Petersweg Ost und Umge­bung zuwenden und zu deren Lösung konstruk­tive Beiträge leisten.
  • 5. Ein unver­zicht­barer Aspekt bei der Lösung dieser Probleme ist eine andere, auf Trans­pa­renz gerich­tete Infor­ma­ti­ons­po­litik gegen­über der Bürger­schaft und dem Orts­beirat Mainz-Kastel.

Die Frak­tion AUF ist zu einem konstruk­tiven Dialog über die Zukunft des Gewer­be­ge­bietes bereit – selbst­ver­ständ­lich nur unter Berück­sich­ti­gung der Inter­essen der Bürge­rinnen und Bürger.

Mit freund­li­chen Grüßen
gez. Ronny Maritzen
gez. Hartmut Bohrer
gez. Roland Rübel

Kopie an: Orts­bei­rats­mit­glieder Mainz-Kastel, örtliche Presse

Klarheit über die Sach- und Rechtslage im Gewerbegebiet Petersweg Ost

Die Frak­tion der CDU im Orts­beirat Mainz-Kastel verfolgt das Ziel, den geplanten vier­spu­rigen Ausbau der Boelcke­straße mit dem Verkauf eines Gewer­be­grund­stü­ckes im Petersweg Ost an einen Bau- und Heim­wer­ker­markt zu finan­zieren. Diese Pläne wurden von der CDU in der letzten Orts­bei­rats­sit­zung am 4. April 2012 als Antrag eingebracht. 

Unstrittig ginge damit die Notwen­dig­keit einher, entspre­chendes Baurecht schaffen zu müssen. In der Bericht­erstat­tung der örtli­chen Presse (AZ vom 14.4.2012) stand zu lesen, dass es „kein konkretes Planungs­recht für den nord­west­li­chen Teil des Gewer­be­ge­biets Petersweg West gebe“. 

Der Vorsit­zende des Bau-, Planungs- und Verkehrs­aus­schusses, Herr Kessler, wird zitiert: „neu aufge­rollt werden müsste das Bebau­ungs­plan­ver­fahren. Dafür sollte das Gewer­be­ge­biet Petersweg West in einen Nord – und einen Südteil gesplittet werden,“ und weiter: „ein vor über zehn Jahren für das ganze Gewer­be­ge­biet Petersweg West entwor­fener Bebau­ungs­plan sei nie rechts­gültig geworden“.

Zudem war dem Beitrag zu entnehmen, dass es für einen örtli­chen Land­wirt keine ange­strebte Lösung im Sinne einer Zuwei­sung eines neuen Grund­stücks gegeben habe.

Es ist fest­zu­halten, dass die Sach- und Rechts­lage betref­fend das Gewer­be­ge­biet Petersweg Ost wider­sprüch­lich und unklar ist. Bevor über eine irgendwie gear­tete Ände­rung des Bebau­ungs­rechts zu spre­chen ist, sollte der Orts­beirat in die Lage versetzt werden, auf einem belast­baren Status quo zu disku­tieren und zu entscheiden.

Der Magis­trat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  • 1.) Trifft es zu, dass für den Bereich Petersweg Ost kein rechts­kräf­tiger Bebau­ungs­plan exis­tiert, wie dies lt. Presse vom 14.4.12 vom Vorsit­zenden des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr behauptet wird?
  • 2.) Trifft es zu, dass im nörd­li­chen Bereich des Gewer­be­ge­biets keine Ansied­lungen möglich sein sollen, weil es noch unge­klärte Fragen zur Umsied­lung eines Land­wirtes im südli­chen Bereich geben soll, wie eben­falls lt. Presse behauptet wird?
  • 3.) Trifft es zu, dass die Haupt­hin­der­nisse bei der Entwick­lung des Gewer­be­ge­bietes Petersweg Ost darin bestehen, dass unter etwa 25% der Fläche römi­sche Boden­funde vorhanden sind und dass ein „Quadrant“ der 560.000 m² großen Gewer­be­fläche nicht vermarktet werden kann, weil ein Bebau­ungs­plan­ver­fahren zur Schaf­fung einer „Sonder­fläche für groß­flä­chigen Einzel­handel“ „im Verfahren“ ist, auf der ein Möbel­markt ange­sie­delt werden sollte, was von Orts­beirat, Bürger­schaft und der Mehr­heit der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung aber abge­lehnt wird, und eine Veräu­ße­rung der Flächen an andere Inter­es­senten nicht erfolgt?
  • 4.) Trifft es zu, dass 80 % der Fläche, die der Landes­haupt­stadt Wies­baden zur Verfü­gung standen bzw. stehen, bereits verkauft sind bzw. über diese Flächen mit (über­wie­gend mehreren) Inter­es­senten verhan­delt wird?
  • 5.) Wie viele m² sind bislang von der Landes­haupt­stadt Wies­baden im Gewer­be­ge­biet Petersweg Ost verkauft worden?
  • 6.) Welche Flächen im Bereich Petersweg Ost stehen seit wann für Ansied­lungen zur Verfügung?
  • 7.) Wie hoch ist der Anteil an Fläche im Bereich Petersweg Ost, der mitt­ler­weile im Eigentum der LH Wies­baden ist?
  • 8.) Gibt es noch Anteile, die im Besitz der LH Mainz sind?
  • 9.) Wann wurden die letzten Flächen seitens der LH Wies­baden von der LH Mainz erworben?
  • 10.) Welche Infra­struk­tur­maß­nahmen im nörd­li­chen Bereich sind für eine Erschlie­ßung noch erforderlich?
  • 11.) Wann sollen diese Maßnahmen erfolgen?
  • 12.) Kann der Erlös aus einem Grund­stücks­ver­kauf einem klar defi­nierten Baupro­jekt haus­halts­recht­lich im Sinne eines Budgets zuge­ordnet werden?

Begrün­dung:
In der Sitzung des Beirats für Städ­tebau, Archi­tektur und Baukultur der Landes­haupt­stadt Wies­baden am 3. Mai 2012 erklärte der Leiter des Amtes für Wirt­schaft und Liegen­schaften, Herr Sven Clasen, dass in der Landes­haupt­stadt Wies­baden ein großer Mangel an gewerb­li­chen Flächen exis­tiere und die Nach­frage das Angebot um ein Mehr­fa­ches übersteige. 

Auf Nach­frage, warum das Gewer­be­ge­biet Petersweg bislang nur in geringem Umfang bebaut sei, erklärte er, dass 80% der zur Verfü­gung stehenden Flächen bereits veräu­ßert sind bzw. die Stadt Wies­baden sich mit Inter­es­senten in Verhand­lungen befinde. 

Prak­tisch gebe es keine veräu­ßer­baren Flächen mehr. Die beiden Hinder­nisse für (noch nicht erfolgte) Ansied­lungen im Gewer­be­ge­biet seien römi­sche Boden­funde auf etwa 25% der Fläche sowie der Bereich, der in den Planungen als Sonder­fläche für groß­flä­chigen Einzel­handel vorge­sehen war.

Mainz-Kastel, 02.05.2012

Änderung des B-Plans Gewerbegebiet Petersweg-Ost

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, ob im Gewer­be­ge­biet Petersweg-Ost bei Neubauten von Hallen und Gebäuden Photovoltaik-(PV)-Anlagen gezielt zum Einsatz kommen können.

Weiter sollte der Magis­trat prüfen, ob hierzu eine Fest­set­zung im B-Plan notwendig ist.

Begrün­dung:
Der Bebau­ungs­plan Petersweg-Ost weist in seiner text­li­chen Fest­set­zung mit Stand vom 20.10.2000 keinen Einsatz von PV-Anlagen aus, ledig­lich Dach­be­grü­nung (siehe Seite 10) unter Punkt II. Bauord­nungs­recht­liche Fest­set­zungen 1. Gestal­tung bauli­cher Anlagen, Absatz 1.3.: In den Baufel­dern GE 1 bis GE 6 sind Flach­dä­cher und flach­ge­neigte Dächer zu begrünen (…).

In Zeiten des Klima­schutzes und geför­dertem Einsatz von erneu­er­baren Ener­gien sollte der Bau von Photo­vol­taik-Anlagen unter­stützt und nicht verhin­dert werden. Der Strom, der durch eine solche Anlage erzeugt wird, vermeidet viele Tonnen CO2-Emis­sionen.

Der Antrag wurde in ergänzten Fassung beschlossen:

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, wie im Gewer­be­ge­biet Petersweg-Ost bei Neubauten von Hallen und Gebäuden Photovoltaik-(PV)-Anlagen gezielt zum Einsatz kommen können. Weiter sollte der Magis­trat prüfen, ob hierzu eine Fest­set­zung im B-Plan notwendig ist.

Der Bebau­ungs­plan Petersweg-Ost weist in seiner text­li­chen Fest­set­zung mit Stand vom 20.10.2000 keinen Einsatz von PV-Anlagen aus, ledig­lich Dach­be­grü­nung (siehe Seite 10) unter Punkt II. Bauord­nungs­recht­liche Fest­set­zungen 1. Gestal­tung bauli­cher Anlagen, Absatz 1.3.: In den Baufel­dern GE 1 bis GE 6 sind Flach­dä­cher und flach­ge­neigte Dächer zu begrünen (…).

In Zeiten des Klima­schutzes und geför­dertem Einsatz von erneu­er­baren Ener­gien sollte der Bau von Photo­vol­taik-Anlagen unter­stützt und nicht verhin­dert werden. Der Strom, der durch eine solche Anlage erzeugt wird, vermeidet viele Tonnen CO2-Emissionen.