Mehr Wiesbaden wagen? – Ja, das Ostfeld bewahren!

Presseerklärung AUF AKK vom 13.11.2023

Mehr Wies­baden wagen? – Ja, das Ostfeld bewahren!
AUF AKK wirft Ostfeld-Verant­wort­li­chen Verschwen­dung von Haus­halts­gel­dern vor.

„Am 13.11.23 startet der Magis­trat eine mit dem Deck­män­tel­chen ‚Bürger­be­tei­li­gung‘ verse­hene PR-Kampagne für das Ostfeld“, eröffnet Frank Porten eine Pres­se­mit­tei­lung der Wähler­initia­tive AUF AKK, „das ist Verschwen­dung pur!“

Es gibt, objektiv betrachtet, maxi­male Unsi­cher­heit, ob das Ostfeld jemals gebaut werden wird. Aber die Ostfeld-Verant­wort­li­chen inves­tieren weiterhin neue Millionen in dieses Wolken­ku­ckucks­heim. Bereits fünf Millionen Euro sind verloren und alleine 2024 sind laut unwi­der­spro­chener Pres­se­be­richt­erstat­tung (FAZ, 31.10.2023) 35 Millionen Euro an Ausgaben geplant. Wahr­schein­lich fließt einiges davon in die nun star­tende PR-Kampagne.

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Wie könnte das Ostfeld aussehen?

Antrag Nr. 06/​2023 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am: Dienstag, 21. März 2023

Wie könnte das Ostfeld aussehen? Überlassen der Baumassenskizze!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge dem Orts­beirat die vorhan­denen Baumassenskizze/​n, seien sie auch älteren Datums, kurz­fristig zur Verfü­gung stellen.

Begrün­dung:
In der örtli­chen Presse wurde eine Zeich­nung (Baumas­sen­skizze) veröf­fent­licht, [1] die eine Vorstel­lung davon gibt, wie das Ostfeld aussehen könnte, so es denn reali­siert werden würde.

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Hochwasser-Retentionsraum Linde-Viertel

Antrag Nr. 31/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 27. Oktober 2021

Hochwasser-Retentionsraum: Baumaßnahme Linde-Viertel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, im Zusam­men­hang mit dem Thema Hoch­was­ser­schutz und der Bautä­tig­keit im Linde-Viertel, folgende Fragen zu beantworten:

A) Zum Uferweg entlang des Floßhafens

  • 1) Den Planungs­un­ter­lagen (FNP-Ände­rung sowie B-Plan) zu Folge, sind 50 cm Erde auf einer Länge von 800 m und einer Breite von 15 m entlang des Floß­ha­fen­ufers abzu­tragen, um einen Reten­ti­ons­raum­aus­gleich zu schaffen (Absen­kung der Ufer­linie).
    Frage: In welchem Zeit­raum ist diese Abtra­gung erfolgt?
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Projekt Ostfeld/Schreiben Stadtrat Kessler an die Bürger der Siedlung Fort Biehler vom 8. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ober­bür­ger­meister Mende,

das anlie­gende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unter­stüt­zung übermittelt.

In der Tat sind wir erheb­lich irritiert.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung hat die Satzung der städ­ti­sche Entwick­lungs­maß­nahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröf­fent­li­chung, nicht wirksam.

In der Außen­dar­stel­lung, siehe das anlie­gende Schreiben, verhält sich die Verwal­tung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicher­lich geschieht dies im Hinblick auf die gesetz­liche Vorgabe, dass die zügige Durch­füh­rung inner­halb eines abseh­baren Zeit­raums gewähr­leistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirk­sam­werden der Satzung.

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Keine zusätzlichen Kosten durch „SEM Ostfeld“ für das Fort Biehler!

Antrag Nr. 01/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 3. Februar 2021

Bestehende Sied­lung Fort Biehler darf nicht mit zusätz­li­chen Kosten der „Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme Ostfeld“ belastet werden!

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge sicher­stellen, dass die bestehende Sied­lung am Fort Biehler in Gänze, also mit allen bebauten Grund­stü­cken, im Rahmen der Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) nicht als Anpas­sungs­ge­biet gem. § 170 BauGB fest­ge­legt wird, falls es zur Ausfüh­rung der SEM Ostfeld kommt.

Viel­mehr ist die Sied­lung, wie von der Stadt­re­gie­rung und den Projekt­ver­ant­wort­li­chen bislang stets zuge­sagt, zu belassen, wie sie „steht und liegt“. Den Grundstückseigentümer*innen dürfen durch die even­tu­elle SEM gene­rell keinerlei finan­zi­elle Belas­tungen erwachsen.

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Helle Oberflächen bei der Neuerrichtung von Straßen im Linde-Viertel

Antrag Nr. 31/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 4. November 2020

Verwen­dung heller Ober­flä­chen bei der Neuerrich­tung von Straßen im Linde-Viertel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei der Errich­tung der Straßen im Linde-Quar­tier dafür zu sorgen, dass die Straßen eine möglichst helle Ober­fläche besitzen.

Aus Sicht des Orts­bei­rats kommt dafür eine halb­starre Deck­schicht aus Beton über dem eigent­li­chen Asphalt in Frage oder eine helle Pflas­te­rung. Für die am stärksten bean­spruchte zentrale Erschlie­ßungs­straße sollte in jedem Fall die halb­starre Deck­schicht aus Beton als Lösung gewählt werden.

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Mizaru, kikazaru, iwazaru …

„Bericht aus dem Orts­beirat“ zur Kost­heimer Sitzung am 26. August 2020

Mizaru, kika­zaru, iwazaru. Das ist Japa­nisch. Bei uns heißt das: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das könnte auch das Motto der Orts­bei­rats­mehr­heit in Kost­heim sein. Diesen Eindruck hatten wir in der August-Sitzung. Für uns völlig über­ra­schend bean­tragte die SPD-Frak­tion gleich zu Beginn der Sitzung, unseren Antrag „Folgen des Bauge­biets Ostfeld/​Kalkofen für Mainz-Kost­heim“ von der Tages­ord­nung zu strei­chen. Inhalt des Antrages: Wir wollten, dass der Kost­heimer Orts­beirat bei den Planungen des Bauge­biets mitein­be­zogen wird, genau wie Kastel, Amöne­burg, Erben­heim und Biebrich.

Kein Thema. Ende der Durchsage.

Es ging nicht einmal darum, eine Posi­tion zu dem geplanten Bauge­biet einzu­nehmen. Wir wollten einfach nur ein Mehr an Infor­ma­tion und Betei­li­gung. Das geht uns doch gar nichts an, meinte die SPD. Wort­wört­lich: „Das ist ein Kasteler Thema.“

Zur Erklä­rung: Ein Antrag auf Nicht­be­fas­sung ist ein Geschäfts­ord­nungs­an­trag. Da kann über die Sache selbst nicht mehr geredet werden. Es geht nur um formale Fragen – wobei die Aussage, es sei ein „Kasteler Thema“ streng genommen schon eine Äuße­rung zur Sache war – denn dass das nur Kastel betreffen sollte, das bestreiten wir ja. Unsere Bitte, diese Diskus­sion nicht zu verwei­gern, lehnten SPD, CDU und Freie Wähler ab (die FDP-Vertre­terin war nicht da). Kein Thema für den Kost­heimer Orts­beirat. Punkt.

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Klimanotstand und GWW Bauprojekt In der Witz

Antrag Nr. 21/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 17. September 2019, TOP 5 und 6

Tischvorlage: GWW Bauprojekt Reihenhäuser In der Witz – Beschluss Klimanotstand umsetzen!

Der Orts­beirat wolle beschließen:

  • 1. Der Magis­trat möge beim Bauvor­haben Reihen­häuser „In der Witz 3 a-f“ der stadt­ei­genen GWW im Orts­be­zirk Mainz-Kastel gemäß dem von der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung am 27. Juni 2019 gefassten Beschluss zum Klima­not­stand das Vorhaben hinsicht­lich seiner Klima­folgen bewerten und mit Blick auf seinen Beitrag zur Errei­chung der Klima­schutz­ziele beur­teilen sowie ggf. Kompen­sa­ti­ons­mög­lich­keiten prüfen bzw. klima­freund­li­chere Alter­na­tiven entwickeln.
  • 2. Der Magis­trat möge dafür Sorge tragen, dass vor Abschluss dieser Prüfung nicht mit Baumaß­nahmen begonnen wird.
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Vorstellung der Planungen zum Projekt „Helling-Höfe“

Antrag Nr. 16/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Mai 2019

Vorstellung der Planungen zum Projekt „Helling-Höfe“

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge dahin­ge­hend tätig werden, dass dem Orts­beirat das Projekt „Helling­höfe“ (siehe Tages­ord­nung des Gestal­tungs- und Denk­mal­bei­rats vom 22.5.2019) in öffent­li­cher Sitzung vorge­stellt wird. 

Begrün­dung:
Das Projekt bzw. seine Planung ist für den Stadt­teil Mainz-Kastel von erheb­li­cher Bedeutung.

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Bauvorhaben Am Gückelsberg

Antrag Nr. 08/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 13. März 2019

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Gestal­tungs­beirat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in seiner nächsten Sitzung am 22. Mai 2019 das Bauvor­haben Gückels­berg zu begut­achten und insbe­son­dere die städ­te­pla­ne­ri­sche Qualität zu prüfen und zu beurteilen.

Begrün­dung:
Das Bauvor­haben Am Gückels­berg wird grund­sätz­lich vom Orts­beirat begrüßt. Es ist ein Baustein dafür, Kost­heim attrak­tiver und lebens­werter zu machen, da beispiels­weise ein Ärzte­haus und eine Drogerie Einzug in den Orts­teil halten werden.

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Grundlagen der Verkehrsprognose Hochkreisel/Theodor-Heuß-Brücke

Antrag Nr. 12/​2018 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Mitt­woch, 21. November 2018

Grundlagen der Verkehrsprognose Hochkreisel/Theodor-Heuß-Brücke

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge detail­liert darlegen, welche Annahmen der Aussage zu Grunde liegen, der Verkehr auf der Theodor-Heuß-Brücke bzw. dem Hoch­kreisel Kastel werde bis zum Jahr 2030 (nur) um 7% zunehmen. Der Orts­beirat erwartet die Angabe der verwen­deten Daten­quellen und Rechen­schritte, die zu dieser Prognose führten.

Der Orts­beirat erwartet auch eine Antwort auf die Frage, welche künf­tigen Wohn­ge­biete in Nähe der Theodor-Heuß-Brücke (zumin­dest im Umkreis von 5 km) mit welcher prognos­ti­zierten Zahl an Wohnungen und Einwohner*innen in die Prognose einbe­zogen wurden und ob dabei auch entspre­chende künf­tige Wohn­be­bauung auf der anderen Rhein­seite berück­sich­tigt wurde und wenn ja, in welcher Größenordnung.

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Linde-Quartier

Antrag Nr. 19/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 27. September 2017 

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, dem Orts­beirat Mainz-Kost­heim in Bezug auf das Linde­quar­tier mitzuteilen,

  • wann aktuell die erneute Offen­lage und Träger­be­tei­li­gung geplant ist,
  • wann aktuell damit gerechnet wird, einen rechts­kräf­tigen Bebau­ungs­plan zu schaffen, der den Baube­ginn ermög­licht, sowie welche Stellen dabei noch betei­ligt werden müssen,
  • welche weiteren Pläne noch geän­dert werden müssen, um Baurecht schaffen zu können (z.B. Flächen­nut­zungs­plan, Regio­nal­plan, …) und – soweit der Landes­haupt­stadt Wies­baden bekannt – welche Stellen dabei noch betei­ligt werden müssen und wann mit der Rechts­kraft dieser zu ändernden Pläne gerechnet wird,
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