Fußgängerüberweg in der Münchhofstraße

Antrag Nr. 18/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 21. Juli 2021

Einrich­tung eines Fußgän­ger­über­wegs in der Münch­hof­straße /​ Kreu­zungs­be­reich Winterstraße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, in der Münch­hof­straße auf der Höhe der Kreu­zung Winter­straße einen Fußgän­ger­überweg einzu­richten und damit die Sicher­heit für alle Verkehrsteilnehmer/​innen insbe­son­dere die der Schul- und Kita-Kinder zu gewährleisten.

Vorgeschlagener Standort des Fußgängerüberwegs - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
Abbil­dung 1: Vorge­schla­gener Standort des Fußgän­ger­über­wegs. © OpenStreetMap-Mitwirkende.

Begrün­dung:
Die Münch­hof­straße ist eine stark befah­rene Verkehrs­straße, die das Wohn­ge­biet um die alte Zünd­holz­fa­brik vom alten Orts­kern trennt. In dem neuen Wohn­ge­biet leben zahl­reiche junge Fami­lien mit kleinen Kindern, die von dort aus zur Grund­schule gehen bzw. zwei Kinder­ta­ges­stätten besu­chen. Auch der Bäcker, die Stadt­teil­bi­blio­thek sowie Bushal­te­stellen in Rich­tung Mainz und Wies­baden können von dem Wohn­viertel aus nur über die Münch­hof­straße erreicht werden. In umge­kehrter Rich­tung ist die Querung der Münch­hof­straße der Weg zum Turn­verein, zur Kinder­ta­ges­stätte der AWO und zum Kinder­treff Kostheim.

Die Münch­hof­straße ist stark vom Durch­gangs­ver­kehr belastet. Eine private Zählung der PKWs an einem Werktag zwischen 7.00 Uhr und 8.30 Uhr ergab, dass um diese Uhrzeit 545 Fahr­zeuge auf dieser Strecke fahren. In dem glei­chen Zeit­raum wurde die Straße von 135 Fußgänger/​innen über­quert, dabei handelte es sich bei etwa zwei Drit­teln um Kinder unter zehn Jahren.

Bezogen auf eine Stunde (7.00 Uhr bis 8.00 Uhr) passierten 420 Fahr­zeuge, gleich­zeitig über­querten rund hundert Fußgänger/​innen die Straße.

Die Voraus­set­zungen, dass der Fußgänger-Quer­ver­kehr im Bereich der Über­que­rungs­stelle hinrei­chend gebün­delt auftritt, sind damit gegeben. Nach den Richt­li­nien für die Anlage und Ausstat­tung von Fußgän­ger­über­wegen ist ein Fußgän­ger­überweg bei diesen Zahlen in jedem Fall möglich, erfor­der­lich wären mindes­tens 50 Fußgänger/​innen pro Stunde. Ab einer Mindest­zahl von 100 Fußgän­gern wird er schon empfohlen.

Mainz-Kost­heim, 9. Juli 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 21.07.2021 bei einer Gegen­stimme (CDU) und einer Enthal­tung (FDP) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0083/​2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat V, 07.09.2021, SV91/​2021 (PiWi | PDF)


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