Beauftragte des Ortsbeirats informieren

Antrag Nr. 15/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 21. Juli 2021

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei der nächsten Über­ar­bei­tung der „Geschäfts­ord­nung für die Orts­bei­räte“ die Beauf­tragten der Orts­bei­räte zu stärken.

Dies soll dadurch geschehen, dass die Geschäfts­ord­nung um einen Passus ergänzt wird, dem zufolge die Senioren-, Inte­gra­tions- und Stadt­teil­ju­gend­be­auf­tragten neben der Einla­dung zu Orts­bei­rats­sit­zungen auch die Verhand­lungs­ge­gen­stände (Anträge, Schrift­ver­kehre und Schrift­ver­kehrs­liste) per E-Mail erhalten. Hiervon ausge­nommen sollen die Tages­ord­nungs­punkte und zuge­hö­rigen Schrift­ver­kehre sein, die in nicht­öf­fent­li­cher Sitzung behan­delt werden. Die Beauf­tragten sollen außerdem zu Orts­ter­minen einge­laden werden.

Begrün­dung:
Die Geschäfts­ord­nung der Orts­bei­räte dient dazu, die Ordnung und Verfah­rens­weisen der Arbeit der Orts­bei­räte zu regeln. In der derzeit gültigen Fassung von 2019 werden die Beauf­tragten nicht erwähnt.

Ziel ist es, dass die Beauf­tragten, ebenso wie die Mitglieder des Orts­bei­rats, infor­miert und arbeits­fähig sind. Auch wenn der Orts­beirat Mainz-Kost­heim diese Punkte für die derzei­tige Legis­latur bereits geklärt hat, so besteht doch grund­sätz­li­cher Hand­lungs­be­darf. Außerdem ist eine stadt­weit einheit­liche Rege­lung wünschens­wert, um die Stel­lung der Beauf­tragten zu stärken.

Um den Aufwand für die Stadt­ver­wal­tung möglichst gering zu halten, soll die Über­sen­dung der Doku­mente per E-Mail erfolgen.

Mainz-Kost­heim, 9. Juli 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 21.07.2021 bei einer Gegen­stimme (CDU), ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0080/​2021 (PiWi | PDF)


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