Arbeitsbedingungen von UBUS-Kräften

Antrag Nr. 07/​2021 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. Mai 2021

Arbeitsbedingungen von UBUS-Kräften an den Kostheimer Schulen

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, zu den Arbeits­be­din­gungen der UBUS-Fach­kräfte [1] an Kost­heimer Schulen zu berichten und hierbei folgende Fragen zu beantworten:

  • 1) Wie viele UBUS-Kräfte sind an Kost­heimer Schulen tätig?

    Wir bitten um eine Aufschlüs­se­lung nach Stel­len­an­zahl und Schulen.
  • 2) Stehen den sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­kräften im Rahmen ihrer Tätig­keit eigene Räumlichkeiten/​Arbeitsplätze an den Schulen zur Verfü­gung (z.B. zur Vor- und Nach­be­rei­tung, Einzel- und Grup­pen­ar­beit mit Schü­lern etc.)?

    Wenn ja, wie bewertet der Magis­trat die räum­liche Ausstat­tung?
    Wenn nein, weshalb stehen keine eigenen Räum­lich­keiten zur Verfü­gung?
    Sind bei zukünf­tigen Raum­pla­nungen entspre­chende Räume vorgesehen?
  • 3) Stehen den UBUS-Kräften, analog zu Lehre­rinnen und Lehrern, dienst­liche Laptops/​Tablets zur Verfü­gung?

    Wenn nein, weshalb nicht?
    Ist die Anschaf­fung von Dienst-Laptops oder anderen Endge­räten durch den Magis­trat oder das Land Hessen in Zukunft geplant?

Begrün­dung:
Die UBUS-Kräfte sind 2018 vom Land Hessen neu einge­führt worden. Der Orts­beirat möchte daher wissen unter welchen Rahmen­be­din­gungen die Arbeit der Sozi­al­päd­ago­ginnen und Sozi­al­päd­agogen statt­findet, drei Jahre nachdem sie ihre Tätig­keit an Kost­heimer Schulen aufge­nommen haben.

Das umfang­reiche Aufga­ben­feld der sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­kräfte und die viel­schich­tigen Bedarfe an den Schulen erfor­dert eine gute Ausstat­tung sowohl mit Räumen als auch mit digi­talen Arbeitsgeräten.

Zu den Aufgaben der UBUS-Kräfte zählen: [2]

  • Bera­tung (von Eltern, Lehr­kräften und Schülern),
  • sozi­al­päd­ago­gi­sche Einzel – und Gruppenarbeit,
  • Projekte und Arbeit mit Schulklassen
  • inner- und außer­schu­li­sche Vernet­zung (mit Eltern, Jugendamt und weiteren Trägern),
  • offene Ange­bote für alle Schü­le­rinnen und Schüler (indi­vi­du­elle Förde­rung, AGs),
  • Unter­stüt­zung von einzelnen Lehrkräften,
  • Unter­stüt­zung von Lehr­kräf­te­teams sowie weitere Aufgaben.

Mainz-Kost­heim, 16. Mai 2021
gez. Stefan Knipl
– Frak­ti­ons­spre­cher –


[1] Unter­richtsbeglei­tende Unter­stüt­zung durch sozial­päd­ago­gi­sche Fachkräfte

[2] „Erlass zur Umset­zung der unter­richts­be­glei­tenden Unter­stüt­zung durch sozi­al­päd­ago­gi­sche Fach­kräfte (UBUS) zur Erfül­lung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trages an Grund­schulen in Hessen“ vom 1. Februar 2018, Nr. 2.1 bis 2.7


Abstimmungsergebnis

Am 26.05.2021, bei Ableh­nung der SPD-Frak­tion, einer weiteren Nein-Stimme (CDU) sowie zwei Enthal­tungen (CDU und FDP) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0044/​2021 (PiWi | PDF)
Antwort von Dezernat III, 18.06.2021, SV49/​2021 (PiWi | PDF)


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