Ostfeld: Maritzen klagt gegen Rausschmiss

Mit der Frage, ob Ronny Maritzen – Orts­bei­rats­mit­glied in Kastel und Stadt­ver­ord­neter in Wies­baden – zu Recht bei der Bera­tung und Beschluss­fas­sung zur Satzung der geplanten Städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­maß­nahme (SEM) Ostfeld ausge­schlossen wurde, soll sich nun das Verwal­tungs­ge­richt in Wies­baden befassen. Maritzen, er gehört dem AUF AKK und den Grünen an, hat Klage eingereicht.

Der Grund für seinen Raus­schmiss aus den Sitzungen: Das Rechtsamt der Stadt behauptet einen Inter­es­sen­wi­der­streit nach Para­graf 25 der Hessi­schen Gemein­de­ord­nung. Die sieht vor, gewählte Vertreter aus den Bera­tungen auszu­schließen, wenn sie einen unmit­tel­baren Vor- oder Nach­teil haben.

„Die juris­ti­sche Frage ist, ob ich im Sinne des Para­grafen 25 HGO betroffen bin, also ob ich im Hinblick auf die Entschei­dung zum Ostfeld einen direkten persön­li­chen Vor- oder Nach­teil haben könnte.“ Den sieht Maritzen nicht: „Ich bin kein Grund­stücks­ei­gen­tümer am Fort Biehler. Ich kann weder vom Ostfeld wirt­schaft­lich profi­tieren, noch kann ich persön­lich finan­zi­elle Nach­teile davon haben.“

Maritzen ist seit mehr als 25 Jahren am Fort Biehler poli­tisch aktiv und schon immer ein erklärter Gegner jegli­cher Bebauung dort. 1995 war er Grün­dung­spre­cher der Bürger­initia­tive Fort Biehler, die sich erfolg­reich gegen eine geplante Bebauung wehrte.

„Dass sich betrof­fene Bürger poli­tisch enga­gieren, dass sie Initia­tiven gründen und dann auch für Parla­mente kandi­dieren, um ihre Ziele zu verfolgen, ist ein in der Demo­kratie völlig normaler Vorgang“, argu­men­tiert Frank Porten, Spre­cher des AUF AKK. „Unüb­lich und recht­lich frag­würdig ist aber, solche betrof­fenen Bürger­ver­treter dann aus den Gremien zu entfernen.“

Auch Marit­zens Frak­ti­ons­kol­legin im Orts­beirat, Irmtraud Jungels, wurde in der September-Sitzung wegen eines angeb­lich vorlie­genden Inter­es­sen­wi­der­streites erst einmal ausge­schlossen. Zwei Monate später – als es wieder um das Ostfeld ging – sah der Orts­beirat das dann anders: Im Gegen­satz zu Maritzen durfte sie ihre Rechte als gewählte Vertre­terin in der November-Sitzung des Orts­bei­rats Kastel wahr­nehmen, „Das ist alles ziem­lich will­kür­lich“, kommen­tiert Porten das Verfahren.

Das sieht auch Rechts­an­walt Mathias Päßler so, der Maritzen juris­tisch vertritt. Er merkt an: „Es erfor­dert keine vertieften juris­ti­schen Erkennt­nisse, um zu erkennen, dass zumin­dest eine Entschei­dung Frau Jungels betref­fend denknot­wendig falsch sein muss. Entweder ist sie persön­lich betroffen oder sie ist es nicht. An der Sach-und Rechts­lage hat sich jeden­falls von September bis November 2020 nichts verändert.“

Das Verwal­tungs­ge­richt in Wies­baden muss zunächst über die Zuläs­sig­keit der Klage entscheiden. Wann die Sache vor Gericht verhan­delt wird, steht noch nicht fest.

Der AUF AKK begrüßt, dass Maritzen die Ange­le­gen­heit vor Gericht prüfen lässt. „Es darf nicht Schule machen, dass enga­gierte Bürger wegen angeb­li­cher Betrof­fen­heit aus den Parla­menten verbannt werden.“

Verant­wort­lich: Frank Porten, AUF AKK