Projekt Ostfeld/Schreiben Stadtrat Kessler an die Bürger der Siedlung Fort Biehler vom 8. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ober­bür­ger­meister Mende,

das anlie­gende Schreiben des Herrn Stadtrat Kessler, das sowohl an die Eigentümer*innen als auch an die Mieter*innen in der Sied­lung Fort Biehler ging, wurde uns mit der Bitte um Unter­stüt­zung übermittelt.

In der Tat sind wir erheb­lich irritiert.

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung hat die Satzung der städ­ti­sche Entwick­lungs­maß­nahme zwar in ihrer Sitzung vom 14. September 2020 beschlossen – indes ist sie aber, mangels Veröf­fent­li­chung, nicht wirksam.

In der Außen­dar­stel­lung, siehe das anlie­gende Schreiben, verhält sich die Verwal­tung aber so, als sei die Satzung bereits in Kraft. Sicher­lich geschieht dies im Hinblick auf die gesetz­liche Vorgabe, dass die zügige Durch­füh­rung inner­halb eines abseh­baren Zeit­raums gewähr­leistet sein muss, aber diese Frist beginnt erst mit Wirk­sam­werden der Satzung.

Das Gesetz sieht folgenden Ablauf vor:

  • Einlei­tungs­be­schluss
  • Vorun­ter­su­chungen
  • Abschluss­be­richt
  • Satzungs­be­schluss und Inkrafttreten
  • Beginn der Umsetzung

wir bitten Sie daher, die Verwal­tung aufzu­for­dern, alle Akti­vi­täten einzu­stellen bis die Satzung in Kraft getreten ist. Nur das entspricht dem Gesetz.

Da diese Ange­le­gen­heit von öffent­li­chem Inter­esse ist, haben wir unser Schreiben an Sie auch an die Presse weitergeleitet

Mit freund­li­chem Gruß,
Frank Porten
AUF-AKK