Ostfeld: Ortsbeiratsbeschluss aufheben

Antrag Nr. 17/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 10. November 2020

Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0055 vom 30. Juni 2020 „Klimafolgen einer Bebauung des Ostfelds für Mainz-Kastel klären“ und Beschluss des Ortsbeirats Mainz-Kastel 0078 vom 15.September 2020 „Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Ostfeld“

Auf den Orts­bei­rats­be­schluss Nr. 0055/​2020 hin trifft das Hessi­sche Landesamt für Natur­schutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in seiner Antwort vom 28.09.2020, die der AUF-Frak­tion am 27.Oktober 2020 zur Kenntnis gelangte, folgende Fest­stel­lungen, die der Orts­beirat zur Kenntnis nimmt:

  • „Für die am Rhein gele­genen Orts­teile Wies­ba­dens haben die aus Norden kommenden Täler eine wich­tige Funk­tion. Die auf den Frei­flä­chen zwischen Erben­heim, Igstadt und Bier­stadt gebil­dete Kalt­luft strömt nach Mainz-Kastel und teil­weise sogar über den Rhein hinweg bis zur Mainzer Innen­stadt und nach Weisenau.“

Das HLNUG bestä­tigt damit die Aussage aus dem KLIM­PRAX-Gutachten.

  • Das HLNUG stimmt der Aussage zu, „dass die Flächen rund um das Fort Biehler ein aktives Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet sind.“ Es führt weiter aus: „Das geplante Bebau­ungs­ge­biet ist jedoch nicht nur Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­biet, sondern es liegt auch in Kalt­luft­leit­bahnen. Diese Kalt­luft­leit­bahnen werden aus Kalt­luft­ent­ste­hungs­ge­bieten aus den nörd­li­chen Teilen Wies­ba­dens und dessen Umland mit topo­gra­phisch stark struk­tu­rierten Berei­chen versorgt.“
  • Zum von der SEG beauf­tragten Gutachten zum „Projekt Ostfeld/​Kalkofen“ von GeoNET stellt das HLNUG fest: „Wenn diese Gebiete in einem Gutachten nicht berück­sich­tigt werden und die Kalt­luft dort nicht im Unter­su­chungs­ge­biet erfasst wird, fehlen wich­tige Eingangs­größen und die Funk­tion als Kalt­luft­bahn kann dann nicht ange­messen einge­schätzt werden.“

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Ange­sichts der Auskunft des HLNUG vom 28. September 2020 stellt der Orts­beirat Mainz-Kastel fest, dass wesent­liche Aussagen über die klima­ti­sche Bedeu­tung des Gebietes am Fort Biehler in die Bera­tung und Beschluss­fas­sung zur Entwick­lungs­sat­zung zum städ­te­bau­li­chen Entwick­lungs­be­reich Ostfeld nicht ausrei­chend Eingang gefunden haben. Der Orts­beirat hebt deshalb seinen Beschluss Nr. 0078 vom 15. September 2020 auf und lehnt die zur Abstim­mung vorge­legte entspre­chende Sitzungs­vor­lage ab.

Begrün­dung: Erfolgt mündlich.

Mainz-Kastel, 29. Oktober 2020
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 10.11.2020, bei Stim­men­gleich­heit, durch SPD- und CDU-Frak­tion abge­lehnt.
Ände­rungs­an­trag der CDU angenommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0123/​2020 (PiWi | PDF)
Stel­lung­nahme HLNUG vom 28.09.2020 (PiWi | PDF)


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