Sicherstellung des jetzigen Zustands der Quellen des Cyperus

Antrag Nr. 16/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Sicherstellung des jetzigen Zustands der Quellen des Cyperus

Durch Urteil vom 28. Mai 2020 hat der EuGH Personen oder Verei­ni­gungen, die ein Recht zur Nutzung von Grund­wasser haben, zuge­standen, dass sie bei zu erwar­tender Verschlech­te­rung des Grund­was­ser­zu­stands gegen das betref­fende Baupro­jekt klagen können (Urteil C-535/18).

Der „Cyperus 1901 e.V. Verein für Aqua­rien-, Terra­ri­en­kunde und Natur­schutz “ hat das verbriefte Recht, die Quellen, die sich aus dem Grund­wasser des Geländes Ostfeld speisen, zu nutzen.

Daher hat der Verein auch auf Grund­lage der Wasser­rah­men­richt­linie 2000/​60/​EG ein Klage­recht, falls sich der Zustand des Grund­was­sers quali­tativ und/​ oder quan­ti­tativ verschlech­tern sollte.

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu erläutern,

  • wie die Landes­haupt­stadt Wies­baden im Falle einer Ostfeld­be­bauung sicher­stellt, dass der Verein Cyperus die Quellen weiterhin so nutzen kann, wie es zum jetzigen Zeit­punkt möglich ist.
  • durch ein hydro­lo­gi­sches Gutachten darzu­legen, welche Ände­rungen eine Bebauung für die Quellen bedeuten würde.

Begrün­dung: Erfolgt ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, 5. September 2020
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 15.09.2020 wurde die Bera­tung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 10.11.2020 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0122/​2020 (PiWi | PDF)


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