Lärmgutachten zum Ostfeld berücksichtigen – Beschlussfassung über eine „SEM Ostfeld“ stoppen!

Antrag Nr. 11/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 15. September 2020

Lärm­gut­achten zum Ostfeld berück­sich­tigen – Beschluss­fas­sung über eine „SEM Ostfeld“ stoppen!

In einem aktu­ellen Lärm­gut­achten wird fest­ge­stellt, dass rund ein Drittel der zur Bebauung vorge­se­henen Fläche im „Ostfeld“ aus Lärm­schutz­gründen wegen des benach­barten Mili­tär­flug­ha­fens Airbase Erben­heim nicht bebaut werden darf. Dies entzieht der in die Gremien zur Beschluss­fas­sung gege­benen Sitzungs­vor­lage, insbe­son­dere der Kosten- und Finan­zie­rungs­über­sicht, die Grundlage.

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Die Sitzungs­vor­lage zur „SEM Ostfeld“ ist sofort zurück­ziehen. Eine Beschluss­fas­sung für eine „SEM Ostfeld“ kann schon aus recht­li­chen Gründen nicht erfolgen, da ein vorlie­gendes Lärm­gut­achten der Sitzungs­vor­lage die Grund­lage entzieht.

Begrün­dung: Erfolgt ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, 5. September 2020
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 15.09.2020 durch CDU-, SPD und FDP-Frak­tion abge­lehnt.
Die AUF-Orts­bei­rats­mit­glieder Irmi Jungels und Ronny Maritzen waren bei der Abstim­mung nicht zuge­lassen!

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0077/​2020 (PiWi | PDF)


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