Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Mainz-Kostheim

Antrag Nr. 11/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am 26. August 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
1.) Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim hat im Beschluss 0036/​2018 um Einfüh­rung einer nächt­li­chen Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/​h in der Hoch­heimer Straße im Abschnitt Kost­heimer Land­straße bis Uthmann­straße gebeten.

Im SV154/​2016 wurde dem Orts­beirat mitge­teilt, dass eine Umset­zung fach­lich möglich sei und im SV103/​2018 wurde konkre­ti­siert, dass Umset­zungen von „Tempo 30 nachts“ im Rahmen des Projekts „Digi­ta­li­sie­rung des Verkehrs“ zu betrachten seien.

Da die Umset­zung des Projekts Digi-V aktuell läuft, bittet der Orts­beirat Mainz-Kost­heim den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden um eine Mittei­lung über den aktu­ellen Stand einer nächt­li­chen Geschwin­dig­keits­be­gren­zung in der Hoch­heimer Straße und bekräf­tigt seine Forde­rung nach Lärmschutzmaßnahmen.

2.) Des Weiteren unter­stützt der Orts­beirat Mainz-Kost­heim die Lärm­schutz­maß­nahmen, die der Lärm­ak­ti­ons­plan Hessen 3. Runde des Regie­rungs­prä­si­diums Darm­stadt vom Mai 2020 für Mainz-Kost­heim vorschlägt:

  • LKW-Fahr­verbot sowie statio­näre Geschwin­dig­keits­kon­trolle des Tempo 30-Bereichs in der Hauptstraße
  • Errich­tung einer Lärm­schutz­wand entlang der Eisen­bahn­trasse am Sieben-Morgen-Viertel (Trasse 3525, Umge­hungs­bahn Mainz)

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat um einen Bericht zu den aktu­ellen Planungen für die Umset­zung dieser Maßnahmen.

Begrün­dung:
Die Nacht­zeit ist unstrittig unter dem Aspekt des Lärm­schutzes ein beson­ders sensi­bler Zeit­raum. Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim unter­stützt die Bemü­hungen des Regie­rungs­prä­si­diums Darm­stadt und der Landes­haupt­stadt Wies­baden, die Belas­tungen durch Stra­ßen­lärm in Mainz-Kost­heim zu redu­zieren und begrüßt, dass bereits Maßnahmen wie die Auswei­tung von Tempo 30, die Auswei­sung von zusätz­li­chen Fahr­rad­wegen oder die Schaf­fung eines Kreis­ver­kehrs getroffen wurden.

Die Herab­set­zung der zuge­las­senen Höchst­ge­schwin­dig­keit von Kraft­fahr­zeugen von 50 auf 30 km/​h während der Nacht­stunden (22 bis 6:00 Uhr) sowie deren Durch­set­zung stellt eine geeig­nete und ange­mes­sene Maßnahme zum Schutz der Nacht­ruhe dar, insbe­son­dere da die gerin­gere Anzahl von Brems- und Beschleu­ni­gungs­vor­gängen bei dieser Geschwin­dig­keit zusätz­lich zu einer deut­li­chen Lärm­min­de­rung führen. Daher ist die Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung auf 30 km/​h eine geeig­nete Möglich­keit, die Lärm­be­las­tung in der Nacht zu redu­zieren. Eine ähnliche Wirkung hätte zu Nacht­zeiten die gefor­derte Lärm­schutz­wand gegen Bahnlärm.

Mainz-Kost­heim, 16. August 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 26.08.2020 wurde Ziffer 1.) bei zwei Enthal­tungen (CDU und SPD) und Ziffer 2.) bei drei Enthal­tungen (CDU und SPD) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0075/​2020 (PiWi | PDF)


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