Antrag Nr. 10/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020
Ausweisung der Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet Petersweg Ost rückgängig machen
Trotz ablehnender Beschlussfassung des Ortsbeirats Mainz-Kastel wurde für den Bereich „Petersweg Ost“ ein Gewerbegebiet geplant, in das rund 90 Hektar überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche einbezogen und damit regionaler Lebensmittelproduktion entzogen wurden. Für den Ortsbeirat waren die prognostizierten negativen klimatischen Auswirkungen hinsichtlich der Kaltluftzufuhr für die dicht bebauten vorhandenen Wohngebiete und die weitere Zunahme der Verkehrsbelastungen, insbesondere auf der Boelckestraße und der Zufahrt zur Rheinbrücke, seinerzeit Gründe für seine ablehnende Haltung.
Nachdem die ortsansässige Firma Hornbach Erweiterungsbedarf und Interesse an der Ausweisung von Handelsflächen bekundete, wurde ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingeleitet mit dem Ziel, eine Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel auszuweisen – wohlwissend, dass durch diese mit noch einmal zusätzlichen Verkehrsbelastungen gerechnet werden muss. Diese Bebauungsplanänderung wurde nach jahrelangen politischen und juristischen Auseinandersetzungen im Jahr 2019 rechtskräftig.
Umso größer war die Überraschung über die Erklärung der Firma Hornbach, die im Stadtteil Biebrich einen weiteren, größeren Baumarkt betreibt, dass sie an einer Fläche im Gewerbegebiet Petersweg Ost nicht mehr interessiert sei.
Es bietet sich deshalb an, die Änderung des Bebauungsplans rückgängig zu machen und damit die erwähnten zu erwartenden negativen Auswirkungen auf den Stadtteil Mainz-Kastel zu vermeiden. Außerdem könnte so für kleinere, mittelständische Betriebe entsprechend mehr Gewerbefläche zur Verfügung gestellt werden.
Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen:
Der Magistrat möge eine Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Ernst-Galonske-Straße“ im Bereich Petersweg Ost einleiten mit dem Ziel, den aktuell für großflächigen Handel („SO Handel“) vorgesehenen Bereich baurechtlich dem übrigen Gewerbegebiet anzugleichen.
Bis zur Rechtskraft der Änderung ist sicherzustellen, dass keine Handelsunternehmen angesiedelt werden, die sich auf die aktuell noch vorgesehene Ausweisung „SO Handel“ beziehen und nach der vorgeschlagenen Änderung nicht mehr zulässig wären.
Begründung: Ggf. mündlich.
Mainz-Kastel, 15. Juni 2020
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 30.06.2020 wurde die Beratung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 15.09.2020 wurde die Beratung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 10.11.2020 durch SPD-, CDU- und FDP-Fraktion sowie ein weiteres Ortsbeiratsmitglied abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0108/2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 10.11.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-25-0015 (PiWi)