Sonderfläche im Gewerbegebiet Petersweg Ost rückgängig machen

Antrag Nr. 10/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020

Ausweisung der Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet Petersweg Ost rückgängig machen

Trotz ableh­nender Beschluss­fas­sung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel wurde für den Bereich „Petersweg Ost“ ein Gewer­be­ge­biet geplant, in das rund 90 Hektar über­wie­gend land­wirt­schaft­lich genutzte Fläche einbe­zogen und damit regio­naler Lebens­mit­tel­pro­duk­tion entzogen wurden. Für den Orts­beirat waren die prognos­ti­zierten nega­tiven klima­ti­schen Auswir­kungen hinsicht­lich der Kalt­luft­zu­fuhr für die dicht bebauten vorhan­denen Wohn­ge­biete und die weitere Zunahme der Verkehrs­be­las­tungen, insbe­son­dere auf der Boelcke­straße und der Zufahrt zur Rhein­brücke, seiner­zeit Gründe für seine ableh­nende Haltung.

Nachdem die orts­an­säs­sige Firma Horn­bach Erwei­te­rungs­be­darf und Inter­esse an der Auswei­sung von Handels­flä­chen bekun­dete, wurde ein Verfahren zur Ände­rung des Bebau­ungs­plans einge­leitet mit dem Ziel, eine Sonder­fläche für groß­flä­chigen Einzel­handel auszu­weisen – wohl­wis­send, dass durch diese mit noch einmal zusätz­li­chen Verkehrs­be­las­tungen gerechnet werden muss. Diese Bebau­ungs­plan­än­de­rung wurde nach jahre­langen poli­ti­schen und juris­ti­schen Ausein­an­der­set­zungen im Jahr 2019 rechtskräftig.

Umso größer war die Über­ra­schung über die Erklä­rung der Firma Horn­bach, die im Stadt­teil Biebrich einen weiteren, größeren Baumarkt betreibt, dass sie an einer Fläche im Gewer­be­ge­biet Petersweg Ost nicht mehr inter­es­siert sei.

Es bietet sich deshalb an, die Ände­rung des Bebau­ungs­plans rück­gängig zu machen und damit die erwähnten zu erwar­tenden nega­tiven Auswir­kungen auf den Stadt­teil Mainz-Kastel zu vermeiden. Außerdem könnte so für klei­nere, mittel­stän­di­sche Betriebe entspre­chend mehr Gewer­be­fläche zur Verfü­gung gestellt werden.

Der Orts­beirat wolle deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge eine Ände­rung des Bebau­ungs­plans „Nörd­lich der Ernst-Galonske-Straße“ im Bereich Petersweg Ost einleiten mit dem Ziel, den aktuell für groß­flä­chigen Handel („SO Handel“) vorge­se­henen Bereich baurecht­lich dem übrigen Gewer­be­ge­biet anzugleichen.

Bis zur Rechts­kraft der Ände­rung ist sicher­zu­stellen, dass keine Handels­un­ter­nehmen ange­sie­delt werden, die sich auf die aktuell noch vorge­se­hene Auswei­sung „SO Handel“ beziehen und nach der vorge­schla­genen Ände­rung nicht mehr zulässig wären.

Begrün­dung: Ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, 15. Juni 2020
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 30.06.2020 wurde die Bera­tung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 15.09.2020 wurde die Bera­tung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 10.11.2020 durch SPD-, CDU- und FDP-Frak­tion sowie ein weiteres Orts­bei­rats­mit­glied abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0108/​2020 (PiWi | PDF)


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