Antrag Nr. 08/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 24. Juni 2020
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, in dem neuen Wohnviertel, das am gemeinsamen Bürgerhaus entsteht, eine inklusive Wohngemeinschaft anzuregen.
Begründung:
Inklusive Wohngemeinschaften existieren seit etwa dreißig Jahren in Deutschland. In diesen Wohngemeinschaften werden Menschen mit Beeinträchtigung von ihren nicht-behinderten Mitbewohner/innen im Alltag unterstützt. Es gibt Modelle, bei denen das – zum Beispiel für Studierende – mit Mietreduzierungen einhergeht.
In Bremen existiert seit Jahren das Projekt „Inklusive Wohngemeinschaft“, hier leben Menschen mit Beeinträchtigung und Studierende zusammen. In Frankfurt realisiert die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt gerade in einem Neubauprojekt eine Wohngemeinschaft für junge Menschen mit und ohne Behinderung, Kooperationspartner ist die Lebenshilfe. Auch in anderen Städten hat man damit gute Erfahrungen gemacht: Behinderte Menschen erhalten die notwendige Unterstützung, gleichzeitig verbessert sich ihre Wohnsituation und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ermöglicht.
Der Bedarf an inklusiven Wohnraum ist groß, auch in Wiesbaden. Die Einrichtung einer inklusiven Wohngemeinschaft würde sehr gut in das neue Quartier am Bürgerhaus passen und Menschen unterstützen, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer eine geeignete Wohnung finden können.
Weitere Informationen:
Mainz-Kostheim, 11. Juni 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 24.06.2020 bei einer Enthaltung (FWG) angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0058/2020 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat VI vom 04.08.2020 – SV68/2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 24.06.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-26-0020 (PiWi)