Wäldchen am Fort Biehler schützen und pflegen!

Antrag Nr. 05/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 30. Juni 2020

Wäldchen am Fort Biehler schützen und pflegen!

Das Wäld­chen am Fort Biehler genießt den beson­deren Schutz eines „flächen­haften Natur­denk­mals“ nach §14 Hessi­sches Natur­schutz­ge­setz. (https://​www​.wies​baden​.de/​m​e​d​i​e​n​-​z​e​n​t​r​a​l​/​d​o​k​/​l​e​b​e​n​/​p​l​a​n​e​n​-​b​a​u​e​n​-​w​o​h​n​e​n​/​F​N​P​-​E​r​l​a​e​u​t​e​r​u​n​g​s​b​e​r​i​c​h​t.pdf, S. 121 ff.)

Das hat seine guten Gründe: als sog. „Tritt­stein­biotop“ nimmt es eine beson­dere Rolle wahr, der Arten­schutz, insbe­son­dere die Vogel­welt betref­fend, hat hier eine aner­kannte Bedeu­tung. Und nicht zuletzt ist es ein rele­vantes Naherho­lungs­ge­biet für Wies­ba­de­ne­rinnen und Wiesbadener.

Aktuell ist unbe­stritten, dass das Wäld­chen, insbe­son­dere durch den Klima­wandel und die Dürre der vergan­genen Jahre, unter beson­derem Druck steht. Zuletzt hat die Rußrin­den­krank­heit großen Tribut gefor­dert und große Lücken in den Baum­be­stand geschlagen.

Dem weiteren Verfall und der Schä­di­gung des Wäld­chen ist entegenzuwirken!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten, einen runden Tisch „Schutz und Pflege des Wäld­chens am Fort Biehler“ zu instal­lieren und mit entspre­chenden finan­zi­ellen Mitteln auszu­statten, um erar­beite Schutz- und Pfle­ge­maß­nahmen durch führen zu können. Diesem runden Tisch sollten beisitzen die Eigen­tü­merin, vertreten durch die Bundes­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­gaben, Umwelt- und Grün­flä­chenamt der LH Wies­baden, Vertreter*innen der Lokal­po­litik sowie inter­es­sierte Bürge­rinnen und Bürger. Die Federführung/​Leitung des Runden Tischs liegt beim Orts­beirat Kastel.

Begrün­dung: Ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, 17.03.2020


Abstimmungsergebnis

Am 30.06.2020 wurde die Bera­tung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 15.09.2020 wurde die Bera­tung auf die nächste Sitzung verschoben.
Am 10.11.2020 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0110/​2020 (PiWi | PDF)


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