Verbesserung der Durchlässigkeit für Fußgänger im Bereich Klagenfurter Str./Kostheimer Landstraße

Antrag Nr. 04/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Montag, 2. März 2020

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, die Durch­läs­sig­keit zwischen Kost­heimer Land­straße und Klagen­furter Straße insbe­son­dere für Fußgänger, Roll­stuhl­fahrer, Passanten mit Kinder­wagen, Hand­karren oder Rolla­toren sowie Radfahrer (z.B. Kinder bis 10 Jahren) durch eine bauliche Umge­stal­tung zu verbes­sern (siehe Abbil­dung 1 und 2).

Abbil­dung 1: Karten­aus­schnitt mit Markie­rung des entspre­chenden Bereichs. © OpenStreetMap-Mitwirkende
Abbil­dung 2: Blick aus der Klagen­furter Str. in Rich­tung Kost­heimer Land­straße.

Weiterhin besteht der kürzeste Weg zur Bushal­te­stelle Klagen­furter Str. derzeit aus einem unschönen und nur bedingt zweck­mä­ßigen Tram­pel­pfad (siehe Abbil­dung 3). Die Bushal­te­stelle soll durch eine breite Treppe mit Geländer erschlossen werden, die den bishe­rigen Tram­pel­pfad ersetzt.

Abbil­dung 3: Tram­pel­pfad vom Wende­hammer zur Bushal­te­stelle Klagen­furter Straße.

Der Orts­beirat regt an, die bestehende Rampe von Klagen­furter Straße zur Kost­heimer Land­straße zu verbrei­tern und den Bord­stein zum Wende­hammer an dieser Stelle zu entfernen (barrie­re­freier Über­gang, siehe Abbil­dung 4).

Abbil­dung 4: Engstelle auf dem Gehweg aufgrund eines Vertei­ler­kas­tens

Begrün­dung:
Viele Menschen aus der Garten­stadt nutzen den Weg von Klagen­furter Straße zur Kost­heimer Land­straße, um zu Fuß zur Bushal­te­stelle, zu Super­märkten oder nach Alt-Kost­heim bzw. Mainz-Kastel zu gelangen. Der Gehweg weist aufgrund eines Vertei­ler­kas­tens an seiner schmalsten Stelle aber gerade einmal eine Breite von etwa 1,0 m auf (siehe Abbil­dung 4). Obwohl kein gesetz­li­ches Mindestmaß fest­ge­legt ist, empfiehlt die Forschungs­ge­sell­schaft für Straßen- und Verkehrs­wesen (FGSV)[1] eine Mindest­breite für Gehwege von 2,5 m für zwei sich begeg­nende Fußgänger.[2]

Diese Regel­breite über­nimmt die LH Wies­baden eben­falls in ihrem Verkehrs­ent­wick­lungs­plan (VEP 2030).[3] Die in Abbil­dung 4 gezeigte Engstelle unter­schreitet außerdem die im VEP der LH Wies­baden ange­ge­bene Mindest­geh­weg­breite für Roll­stuhl­fahrer von 1,5 m (bzw. 1,8 m inklu­sive Sicher­heits­ab­stand).[3]

Auch die Erreich­bar­keit des neu gestal­teten Spiel­platzes in der Klagen­furter Straße – z.B. mit einem Kinder­wagen von der Kost­heimer Land­straße her kommend – könnte durch die bauliche Verän­de­rung verbes­sert werden.

Die benannte Wegstrecke wird außerdem durch den Bau des neuen Bürger­hauses, der Umsie­de­lung der Super­märkte an den Gückels­berg und die anvi­sierte Nutzung des derzei­tigen Gebäudes der Albert-Schweitzer-Schule als zukünf­tige Grund­schule weiter an Bedeu­tung für den Fußgän­ger­ver­kehr gewinnen

Mainz-Kost­heim, 9. Februar 2020
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


[1] Forschungs­ge­sell­schaft für Straßen- und Verkehrs­wesen e.V. (Köln) – ein gemein­nüt­ziger tech­nisch-wissen­schaft­li­cher Verein, in dem etwa 2100 Verkehrs­fach­leute aktiv sind. 

[2] https://​www​.forschungs​in​for​ma​ti​ons​system​.de/​s​e​r​v​l​e​t​/​i​s​/​5​8074/ [Forschungs­in­for­ma­ti­ons­system Mobi­lität und Verkehr. Heraus­geber: Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr und digi­tale Infra­struktur (BMVI), abge­rufen am 04.02.2020]

[3] https://​www​.wies​baden​.de/​m​e​d​i​e​n​-​z​e​n​t​r​a​l​/​d​o​k​/​l​e​b​e​n​/​v​e​r​k​e​h​r​/​V​E​P​-​B​e​s​t​a​n​d​s​a​n​a​l​y​s​e​_​2​-​2​_​F​u​s​s​v​e​r​k​e​h​r.pdf (Seite 26-27, abge­rufen am 04.02.2020)


Abstimmungsergebnis

Am 02.03.2020 durch SPD-, CDU-, FWG- und FDP-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0027/​2020 (PiWi | PDF)


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