Zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale

Antrag Nr. 02/​2020 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 11. Februar 2020

Zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale

In einer aktu­ellen Aufstel­lung des Magis­trats (Stand 01.10.2019) werden neue und zusätz­liche Wohn­bau­flä­chen­po­ten­ziale (z. B. ohne „Kastel Housing“, „Kastel Storage Station“, deren Frei­gabe seitens der US-Armee bekannt­lich mehr­fach für 2022 ange­kün­digt wurde, sowie ohne die für 2028 als bezugs­fertig geplanten Wohn­bauten im „Ostfeld“ am Fort Biehler) in einer Größen­ord­nung von rund 2.250 Wohn­ein­heiten (WE) stadt­weit aufgelistet.

In dieser Auflis­tung werden neben „Helling­höfe“ mit ca. 180 WE und „Ehem. Auto­haus Karl und Co.“ mit ca. 120 WE auch „Erwei­te­rung Kraut­gärten, Kastel ca. 220 WE“ sowie „Poten­zi­al­raum Rampen­straße (incl. Wies­ba­dener Straße 26), Kastel ca. 100 WE“ genannt. Auch im aktu­ellen „Geneh­mi­gungs­er­lass Teil­fort­schrei­bung Schul­ent­wick­lungs­plan (SEP) 2018“ wird die Notwen­dig­keit der „Errich­tung einer vier­zü­gigen Grund­schule anstelle der bishe­rigen Außen­stelle Kastel Housing“ u.a. mit einem neuen „Sied­lungs­ge­biet“ „Rampen­straße“ begründet. Bislang wurde der Orts­beirat Mainz-Kastel weder über Planungen zu einem „Sied­lungs­ge­biet Rampen­straße“ noch über eine geplante Erwei­te­rung des Wohn­ge­biets Kraut­gärten informiert.

Wird berück­sich­tigt, dass in der o.g. Auflis­tung neben bekannten Planungen auch für den Einzugs­be­reich der Kraut­gar­ten­schule und der Kinder­ta­ges­stätte in den Kraut­gärten „Im Sampel, Kost­heim ca. 230 WE“ enthalten sind, ist zu fragen, welche zusätz­li­chen Bedarfe z.B. an Kinder­ta­ges­stät­ten­plätzen und Schul­plätzen mit der Entwick­lung dieser Flächen als Wohn­flä­chen verbunden wären und deshalb entspre­chende Planungen recht­zeitig aufge­nommen werden müssten.

In der Sitzung des Schul­aus­schusses (am 30.01.2020) wurde vom Schul­de­zernat davon gespro­chen, dass für die im Bereich „Kastel Housing“ geplante Grund­schule perspek­ti­visch sogar schon an eine Sechs­zü­gig­keit gedacht wird.

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat möge über die im „Bericht Wohn­bau­flä­chen­ent­wick­lung – Umset­zung der ermit­telten Poten­ziale“ (vom 4.11.2019) genannten Flächen „Rampen­straße“, „Erwei­te­rung Kraut­gärten“ und „Im Sampel“ mit insge­samt ca. 550 WE infor­mieren. Dabei sollen Aussagen zur baupla­nungs­recht­li­chen Situa­tion und zum Planungs­stand gegeben und Aussagen dazu gemacht werden, inwie­weit die Flächen bereits im städ­ti­schen Besitz sind und in welchem Umfang auf diesem geför­derten Wohnungsbau entstehen könnte.

Außerdem möge darge­stellt werden, inwie­weit Auswei­tungen im Angebot von Kinder­ta­ges­stät­ten­plätzen und Plätzen an den betrof­fenen Grund­schulen sowie bei weiter­füh­renden Schulen notwendig sind und entspre­chend recht­zeitig in die Wege geleitet werden müssen.

Begrün­dung: Ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, 1. Februar 2020
Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 11.02.2020 wurde die Bera­tung auf die kommende Sonder­sit­zung vertagt.
Am 05.03.2020 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0032/​2020 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat IV vom 18.05.2020 (PiWi | PDF)


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