Antrag Nr. 02/2020 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 11. Februar 2020
Zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale
In einer aktuellen Aufstellung des Magistrats (Stand 01.10.2019) werden neue und zusätzliche Wohnbauflächenpotenziale (z. B. ohne „Kastel Housing“, „Kastel Storage Station“, deren Freigabe seitens der US-Armee bekanntlich mehrfach für 2022 angekündigt wurde, sowie ohne die für 2028 als bezugsfertig geplanten Wohnbauten im „Ostfeld“ am Fort Biehler) in einer Größenordnung von rund 2.250 Wohneinheiten (WE) stadtweit aufgelistet.
In dieser Auflistung werden neben „Hellinghöfe“ mit ca. 180 WE und „Ehem. Autohaus Karl und Co.“ mit ca. 120 WE auch „Erweiterung Krautgärten, Kastel ca. 220 WE“ sowie „Potenzialraum Rampenstraße (incl. Wiesbadener Straße 26), Kastel ca. 100 WE“ genannt. Auch im aktuellen „Genehmigungserlass Teilfortschreibung Schulentwicklungsplan (SEP) 2018“ wird die Notwendigkeit der „Errichtung einer vierzügigen Grundschule anstelle der bisherigen Außenstelle Kastel Housing“ u.a. mit einem neuen „Siedlungsgebiet“ „Rampenstraße“ begründet. Bislang wurde der Ortsbeirat Mainz-Kastel weder über Planungen zu einem „Siedlungsgebiet Rampenstraße“ noch über eine geplante Erweiterung des Wohngebiets Krautgärten informiert.
Wird berücksichtigt, dass in der o.g. Auflistung neben bekannten Planungen auch für den Einzugsbereich der Krautgartenschule und der Kindertagesstätte in den Krautgärten „Im Sampel, Kostheim ca. 230 WE“ enthalten sind, ist zu fragen, welche zusätzlichen Bedarfe z.B. an Kindertagesstättenplätzen und Schulplätzen mit der Entwicklung dieser Flächen als Wohnflächen verbunden wären und deshalb entsprechende Planungen rechtzeitig aufgenommen werden müssten.
In der Sitzung des Schulausschusses (am 30.01.2020) wurde vom Schuldezernat davon gesprochen, dass für die im Bereich „Kastel Housing“ geplante Grundschule perspektivisch sogar schon an eine Sechszügigkeit gedacht wird.
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat möge über die im „Bericht Wohnbauflächenentwicklung – Umsetzung der ermittelten Potenziale“ (vom 4.11.2019) genannten Flächen „Rampenstraße“, „Erweiterung Krautgärten“ und „Im Sampel“ mit insgesamt ca. 550 WE informieren. Dabei sollen Aussagen zur bauplanungsrechtlichen Situation und zum Planungsstand gegeben und Aussagen dazu gemacht werden, inwieweit die Flächen bereits im städtischen Besitz sind und in welchem Umfang auf diesem geförderten Wohnungsbau entstehen könnte.
Außerdem möge dargestellt werden, inwieweit Ausweitungen im Angebot von Kindertagesstättenplätzen und Plätzen an den betroffenen Grundschulen sowie bei weiterführenden Schulen notwendig sind und entsprechend rechtzeitig in die Wege geleitet werden müssen.
Begründung: Ggf. mündlich.
Mainz-Kastel, 1. Februar 2020
Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 11.02.2020 wurde die Beratung auf die kommende Sondersitzung vertagt.
Am 05.03.2020 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0032/2020 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat IV vom 18.05.2020 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 05.03.2020
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 20-O-25-0010 (PiWi)