Antrag Nr. 12/2019 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 21. Mai 2019
Lärmschutz Ostfeld
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat möge zu folgenden Fragen berichten:
- 1. Wurde bei den bisherigen Planungen für eine Bebauung im „Ostfeld“ berücksichtigt, dass bereits jetzt durch Flugbewegungen vom Flugplatz Erbenheim des USAREUR erhebliche Lärmbelästigungen -auch in Nachtstunden -ausgehen?
- 2. Wenn ja: Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Welche Einschränkungen für eine Bebauung folgen hieraus?
- 3. Ist an Lärmschutzeinrichtungen gedacht? Wenn ja: An welche? Wurde auch eine Einschränkung des Flugverkehrs in Betracht gezogen?
- 4. Wie ist hierbei die rechtliche Situation bzw. sind die rechtlichen Möglichkeiten, den notwendigen Schutz vor Fluglärm durchzusetzen?
Begründung:
Unstrittig ist die Airbase in Erbenheim eine relevante Lärmquelle. Bereits heute sind die Anwohner am Fort Biehler und in umliegenden Gemarkungen davon folgenschwer betroffen. Alljährlich steigt in der wärmeren Jahreszeit die Lärmbelastung durch Flugbewegungen, die vom europäischen Hauptquartier der US Armee (USAREUR) ausgehen. Hiervon ist auf der Kasteler Gemarkung die Siedlung am Fort Biehler besonders betroffen. Aufgrund der Vereinbarungen der Bundesregierung mit dem US Militär ist eine weitere Zunahme dieser Belastungen möglich. Es ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, ob dieser Aspekt bei den Planungen für eine zusätzliche Bebauung am Fort Biehler („Projekt Ostfeld“) eine Rolle spielt und wenn ja, welche.
Mainz-Kastel, 9. Mai 2019
Abstimmungsergebnis
Am 21.05.2019 auf die nächste Sitzung vertagt.
Am 25.06.2019 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0092/2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat I vom 28.09.2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat I vom 05.11.2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat IV vom 25.02.2019 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 25.06.2019
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 19-O-25-0025 (PiWi)