Beschrankter Bahnübergang Kastel – Bitte Motor abstellen bei geschlossener Schranke!

Antrag Nr. 07/​2019 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 12. März 2019 

Beschrankter Bahnübergang Kastel – Bitte Motor abstellen bei geschlossener Schranke!

Der Orts­beirat wolle beschließen:
Der Magis­trat mit der zustän­digen Stelle bei der Deut­schen Bahn AG darauf hinwirken, am beschrankten Bahn­über­gang am Bahnhof Mainz-Kastel ein Schild „Bei geschlos­sener Schranke: Bitte Motor abstellen“ aufzustellen. 

Begrün­dung:
Eine Bürgerin, die des Öfteren am frag­li­chen Bahn­über­gang über­flüs­sige Abgase beob­achten und einatmen muss, hat sich mit dem Ansinnen vergeb­lich an die Wies­ba­dener Verwal­tung gewandt: Hier sei ausschließ­lich der Eigen­tümer zuständig; es sei kein Schild gem. StVO. Das Schild (siehe unten) stünde nur zur Erin­ne­rung daran da, dass dieses Verhalten durch § 30 StVO vorge­schrieben ist: »Es ist insbe­son­dere verboten, Fahr­zeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen…« Das heißt, auch ohne das Schild und in ähnli­chen Situa­tionen muss der Motor abge­schaltet werden. Gleich­wohl zeigt die Praxis, dass diese Beschil­de­rung sinn­haft ist. 

Mainz-Kastel, 27. Februar 2019


Abstimmungsergebnis

Am 12.03.2019 auf die nächste Sitzung vertagt.
Am 21.05.2019 bei einer Ableh­nung (SPD) ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0057/​2019 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat V vom 15.02.2020 (PiWi | PDF)
Bericht Dezernat V vom 18.03.2020 (PiWi | PDF)


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