Behindertenparkplätze vor Arztpraxen

Antrag Nr. 20/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 8. November 2017

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird um folgende Auskunft gebeten:

Ist es recht­lich möglich und aus Sicht des Magis­trats wünschens­wert, vor Arzt­praxen und anderen Einrich­tungen, die von Menschen mit körper­li­chen Einschrän­kungen regel­mäßig aufge­sucht werden müssen, Behin­der­ten­park­plätze auszuweisen?

Begrün­dung:
Es gibt Beschwerden von betrof­fenen Bürgern, dass sie Schwie­rig­keiten haben, bei Arzt­be­su­chen einen orts­nahen Park­platz zu finden. Auch wenn die Stadt mögli­cher­weise nicht verpflichtet ist, für solche Park­plätze zu sorgen, ist es aus Sicht des Orts­bei­rates nötig, um Menschen mit Behin­de­rungen den Zugang zu Ärzten zu erleichtern.

Mainz-Kost­heim, 25. Oktober 2017
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 08.11.2017 in ergänzter Fassung ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0119/​2017 (PiWi | PDF)


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