Einrichtung einer Spielstraße im Steinern-Kreuz-Weg

Antrag Nr. 03/​2017 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 25. Januar 2017 

Einrich­tung einer Spiel­straße im Steinern-Kreuz-Weg

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, bei nächster passender Gele­gen­heit (z.B. Stra­ßen­grund­sa­nie­rung) die notwen­digen bauli­chen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Stei­nern-Kreuz-Weg zwischen Eichen­straße und Kiefernstraße/​Gartenweg zur Spiel­straße umge­widmet werden kann.

Dem Orts­beirat ist bewusst, dass bis zur Umset­zung des Beschlusses eine größere Zeit­spanne vergehen könnte, da eine direkte Umset­zung ohne Kombi­na­tion mit anderen Maßnahmen aus Kosten­gründen nicht sinn­voll ist.

Begrün­dung:
In einem von der AUF orga­ni­sierten öffent­li­chen Orts­termin mit Anwoh­ne­rinnen und Anwoh­nern des Stei­nern-Kreuz-Wegs wurde der Wunsch laut, die Straße zur Spiel­straße umzuwidmen.

Die notwen­digen Voraus­set­zungen sind prin­zi­piell gegeben. So leben im Stei­nern-Kreuz-Weg mehrere Kinder und die Straße stellt – für das im Antrag genannte Teil­stück – keine Durch­gangs­straße dar.

Das einzige Hindernis, diesen Teil der Straße direkt zur Spiel­straße zu dekla­rieren, ist der geson­derte Fußweg. Da eine Spiel­straße keinen von der Höhe her abge­setzten Fußweg besitzen darf, sind bauliche Maßnahmen notwendig.

Eine Kosten-Nutzen-Rech­nung für diese bauli­chen Maßnahmen dürfte an und für sich nicht positiv sein, so dass eine sofor­tige Umset­zung nicht sinn­voll erscheint. Sofern sich eine güns­tige Gele­gen­heit ergibt, die erfor­der­liche bauliche Maßnahme kosten­günstig mit durch­zu­führen (etwa bei der nächsten Straßen-Grund­sa­nie­rung) sollte die Dekla­rie­rung zur Spiel­straße erfolgen.

Einrichtung einer Spielstraße im Steinern-Kreuz-Weg
(Quelle: open​street​maps​.org)

Mainz-Kost­heim, 11. Januar 2017
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 25.01.2017 durch SPD-, FWG-, CDU- und FDP-Frak­tion abge­lehnt.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0007/​2017 (PiWi | PDF)


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