Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Steinern Straße

Antrag Nr. 11/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Donnerstag, 24. November 2016

Anord­nung einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 30 km/​h für die Stei­nern Straße

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die nötigen Schritte zu unter­nehmen, um die Stei­nern Straße zwischen der Kreu­zung mit der Straße In der Witz und der Kreu­zung mit Otto-Suhr-Ring /​ Uthmann­straße mit einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung von Tempo 30 zu versehen (Verkehrs­zei­chen 274.53):

Tempo 30, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

Begrün­dung:
Seitens der Anwohner wurde bereits vor geraumer Zeit der Wunsch geäu­ßert, eine nächt­liche Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung einzu­führen. Da hierfür aller­dings die defi­nierten Richt­werte für Misch­ge­biete unter­schritten werden, ist eine ledig­lich nächt­liche Einschrän­kung nicht möglich. Eine ganz­tä­gige Beschrän­kung hätte jedoch neben diesem noch andere Effekte, könnte also nicht mit dieser Argu­men­ta­tion abge­lehnt werden.

Ein Argu­ment für eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung stellt der Lärm­schutz dar. Laut Lärm­schutz-Richt­li­nien-StV von 2007 ist eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung dort möglich, wo die Lärm­be­ein­träch­ti­gung verkehrs­be­dingt über dem orts­üb­li­chen Niveau liegt. Da die Stei­nern Straße eine unter­ge­ord­nete Haupt­straße darstellt, in der es insbe­son­dere Lini­enbus- und LKW-Verkehr in signi­fi­kantem Umfang gibt, ist diese Bedin­gung erfüllt.

Da laut Unter­su­chungen auf 80 Prozent der Straßen mit Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung die Geschwin­dig­keit um durch­schnitt­lich 17 km/​h sinkt, ist mit einer derar­tigen Anord­nung unbe­sehen der Lärm-Richt­werte eine Reduk­tion der Lärm­be­läs­ti­gung zu erwarten – bei einer erwartbar hohen Akzep­tanz der Anwohner.

Die Stei­nern Straße besitzt trotz der über sie erreich­baren Wilhelm-Leuschner-Schule keinen Fahr­radweg, was unter Berück­sich­ti­gung der Schüler wenig zufrie­den­stel­lend ist.

Die Anord­nung einer Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 30 km/​h würde die Notwen­dig­keit eines geson­derten Fahr­rad­wegs aufheben. Diese Lösung hätte damit nicht die Folge – wie bei dem ursprüng­lich geplanten Fahr­radweg – dass Park­plätze wegfallen, was einer der Gründe für die Ableh­nung darstellte.

Zuletzt hätte eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung insbe­son­dere zwischen Ludwig-Wolker-Straße und Uthmann­straße auch eine Erhö­hung der Verkehrs­si­cher­heit zur Folge. Da hier mehrere Geschäfte (Super­markt, Apotheke, Eisdiele, Restau­rant, Ärzte etc.) und die Wilhelm-Leuschner-Schule ansässig sind, sind beson­ders hier viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs.

Eine Einbe­zie­hung in eine Tempo 30-Zone wird nicht als sinn­voll erachtet, da die Stei­nern Straße eine unter­ge­ord­nete Haupt­straße darstellt und damit eine „Rechts vor links“-Regelung den Verkehrs­fluss unnötig behin­dern würde.

Mainz-Kastel, 7. November 2016
gez. Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –


Abstimmungsergebnis

Am 24.01.2017 bei 6 Nein-Stimmen (2 SPD, 2 CDU, FDP, frak­ti­onslos) sowie einer Enthal­tung (CDU), in geän­derter Fassung ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0012/​2017 (PiWi | PDF)


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