Auswirkungen des neuen „Prostitutionsgesetzes“ auf Mainz-Kastel

Antrag Nr. 14/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Donnerstag, 24. November 2016

Auswir­kungen des neuen „Prosti­tu­ti­ons­ge­setzes“ auf Mainz-Kastel

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge darlegen,

  • welche Maßnahmen er zur Umset­zung des am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden „Gesetzes zur Regu­lie­rung des Prosti­tu­ti­ons­ge­werbes sowie zum Schutz von in der Prosti­tu­tion tätigen Personen“ ergreifen wird, und 
  • welche Auswir­kungen das neue Gesetz für Mainz-Kastel voraus­sicht­lich haben wird, insbe­son­dere auf dem Hinter­grund, dass in der Nach­bar­lan­des­haupt­stadt Mainz das Gesetz mögli­cher­weise anders umge­setzt werden wird.

Der Magis­trat möge deshalb auch Kontakt mit der Landes­haupt­stadt Mainz aufnehmen und sicher­stellen, dass verhin­dert wird, dass sich durch unter­schied­liche Umset­zungen des Gesetzes nega­tive Auswir­kungen für die jewei­lige Bürger­schaft, z. B. durch zusätz­liche Ansied­lung neuer Prosti­tu­ti­ons­be­triebe ergeben.

Begrün­dung:
Das im Bundes­ge­setz­blatt am 27.10.2016 veröf­fent­lichte „Gesetz zur Regu­lie­rung des Prosti­tu­ti­ons­ge­werbes sowie zum Schutz von in der Prosti­tu­tion tätigen Personen“ wird am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

In diesem Gesetz sind eine ganze Reihe von Pflichten fest­ge­legt, die von Betrei­bern von Prosti­tu­ti­ons­be­trieben einzu­halten sind und bei diesen voraus­sicht­lich erhöhte Kosten auslösen.

Da es gegen­wärtig weder länder­über­grei­fende noch landes­ein­heit­liche Rege­lungen gibt, ist zu erwarten, dass die Umset­zung des Gesetzes – zumin­dest in der ersten Zeit – von Kommune zu Kommune und von Land zu Land unter­schied­lich sein wird.

Die so genannten „Tole­ranz­zonen“ für bordell­ähn­liche Betriebe befinden sich in der Landes­haupt­stadt Wies­baden vor allem in den Stadt­teilen Biebrich und Mainz-Kastel. Entspre­chend waren Planungen von privater Seite für solche Betriebe sowie Auswir­kungen bestehender Betriebe immer wieder Thema von Bürger­be­schwerden an den Orts­beirat und Thema seiner Beratungen.

Mainz-Kastel, 7. November 2016
gez. Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 06.12.2016 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0217/​2016 (PiWi | PDF)


Weitere Informationen