Antrag Nr. 14/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Donnerstag, 24. November 2016
Auswirkungen des neuen „Prostitutionsgesetzes“ auf Mainz-Kastel
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge darlegen,
- welche Maßnahmen er zur Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden „Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ ergreifen wird, und
- welche Auswirkungen das neue Gesetz für Mainz-Kastel voraussichtlich haben wird, insbesondere auf dem Hintergrund, dass in der Nachbarlandeshauptstadt Mainz das Gesetz möglicherweise anders umgesetzt werden wird.
Der Magistrat möge deshalb auch Kontakt mit der Landeshauptstadt Mainz aufnehmen und sicherstellen, dass verhindert wird, dass sich durch unterschiedliche Umsetzungen des Gesetzes negative Auswirkungen für die jeweilige Bürgerschaft, z. B. durch zusätzliche Ansiedlung neuer Prostitutionsbetriebe ergeben.
Begründung:
Das im Bundesgesetzblatt am 27.10.2016 veröffentlichte „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ wird am 1. Juli 2017 in Kraft treten.
In diesem Gesetz sind eine ganze Reihe von Pflichten festgelegt, die von Betreibern von Prostitutionsbetrieben einzuhalten sind und bei diesen voraussichtlich erhöhte Kosten auslösen.
Da es gegenwärtig weder länderübergreifende noch landeseinheitliche Regelungen gibt, ist zu erwarten, dass die Umsetzung des Gesetzes – zumindest in der ersten Zeit – von Kommune zu Kommune und von Land zu Land unterschiedlich sein wird.
Die so genannten „Toleranzzonen“ für bordellähnliche Betriebe befinden sich in der Landeshauptstadt Wiesbaden vor allem in den Stadtteilen Biebrich und Mainz-Kastel. Entsprechend waren Planungen von privater Seite für solche Betriebe sowie Auswirkungen bestehender Betriebe immer wieder Thema von Bürgerbeschwerden an den Ortsbeirat und Thema seiner Beratungen.
Mainz-Kastel, 7. November 2016
gez. Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 06.12.2016 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0217/2016 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 06.12.2016
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 16-O-25-0085 (PiWi)