Freigabe der Einbahnstraße westliche Hauptstraße für Fahrradfahrer

Antrag Nr. 31/​2016 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kost­heim am Mitt­woch, 5. Oktober 2016 

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Haupt­straße zwischen Maar­au­straße und Main­brücke für Fahr­rad­fahrer in Gegen­rich­tung freizugeben.

Darüber hinaus wird darum gebeten, Markie­rungen an den Kreu­zungen anzu­bringen (analog Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden, Bild 5-30, S. 85).

Freigabe der Einbahnstraße westliche Hauptstraße
(Karte von open​street​maps​.org)

Zusätz­lich wird gebeten zu prüfen, ob die Frei­gabe in Form eines Fahr­rad­schutz­strei­fens in Gegen­rich­tung möglich ist. Sofern dies der Fall ist, wird um diese Umset­zungs­va­ri­ante gebeten, ansonsten wird gebeten analog zum Beschluss 0048 aus der Sitzung vom 19. Mai 2016 (SV 16-O-26-0025) in regel­mä­ßigen Abständen Pikto­gramme auf der Fahr­bahn anzubringen.

Begrün­dung:
Laut Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden gilt für die Öffnung von Einbahn­straßen für Fahr­rad­fahrer folgendes:

Den aktu­ellen Regel­werken entspre­chend muss Radver­kehr auf Einbahn­straßen in Gegen­rich­tung in der Regel zuge­lassen werden, wenn

  • die zuläs­sige Höchst­ge­schwin­dig­keit nicht mehr als 30 km/​h beträgt,
  • die Breite der Fahr­bahn – ausge­nommen an kurzen Engstellen – eine sichere Begeg­nung zwischen Kraft­fahr­zeugen und dem Radver­kehr erlaubt,
  • die Fahr­bahn­breite bei Lini­en­bus­ver­kehr bzw. stär­kerem Lkw-Verkehr mind. 3,50 m beträgt.
  • die Verkehrs­füh­rung im Stre­cken­ver­lauf sowie an Kreu­zungen und Einmün­dungen über­sicht­lich ist und
  • für den Radver­kehr dort, wo es erfor­der­lich ist, ein Schutz­be­reich ange­legt wird.

Für beson­ders wichtig wird erachtet, dass an den Kreu­zungen und Einmün­dungen gute Sicht­be­zie­hungen bestehen. In den Ein- und Ausfahrt­be­rei­chen zu bevor­rech­tigten Straßen sollte in der Regel eine Abtren­nung des gegen die Einbahn­rich­tung fahrenden Radver­kehrs vorge­nommen werden, wobei dies durch Markie­rungen erfolgen kann (vgl. Bild oben).

Sämt­liche oben genannten Punkte sind bereits aktuell erfüllt.

Obwohl bereits jetzt eine große Zahl an Fahr­rad­fah­rern die Haupt­straße illegal in Gegen­rich­tung befahren, gab es in den Jahren 2011 bis 2013 laut poli­zei­li­cher Unfall­sta­tistik keinen einzigen Unfall mit einem Fahr­rad­fahrer (2014 ff. liegen uns aktuell nicht vor).

Die Straße ist aktuell bereits für brei­teren Gegen­ver­kehr frei­ge­geben, als dies Fahr­räder darstellen würden (Lini­en­busse und Taxis). Die Öffnung der Straße für Fahr­rad­fahrer würde Auto­fahrer zu vorsich­ti­gerem – und damit lang­sa­meren – Fahren zwingen und damit einen Beitrag leisten die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf diesem Teil der Haupt­straße durchzusetzen.

Die Haupt­straße wird im Radver­kehrs­kon­zept 2015 der Landes­haupt­stadt Wies­baden als dring­lichste Maßnahme in Kost­heim ange­sehen. Dies hat den Hinter­grund, dass das Konzept davon ausgeht, dass anders als beim in Kost­heim gut ausge­bauten Frei­zeit­ver­kehr (z.B. Main­ufer Rich­tung Hoch­heim) ein großer Teil der Bevöl­ke­rung das Fahrrad nur dann im Alltags­ver­kehr nutzen wird, wenn dies direkt und komfor­tabel möglich ist. 

Eine mögliche Umfah­rung dieses Teils der Haupt­straße über den Kost­heimer Ring oder am Main­ufer entlang ist deut­lich länger, am Main­ufer findet sich in Teilen darüber hinaus noch Fußgän­ger­ver­kehr, so dass aktuell das Poten­tial des Radver­kehrs nicht ausge­schöpft wird. Eine Frei­gabe der Haupt­straße würde eine durch­ge­hende vom Alltags­ver­kehr gut zu nutzende Achse vom Bahnhof Kastel nach Gustavs­burg bilden.

Mainz-Kost­heim, 21. September 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Frak­ti­ons­spre­cherin –


Abstimmungsergebnis

Am 05.10.2016 wurden unsere Anträge zur Frei­gabe von Einbahn­straßen für Radfahrer zusam­men­ge­fasst und mehr­heit­lich durch die FWG-, SPD-, CDU- und FDP-Frak­tion abge­lehnt. Zur west­li­chen Haupt­straße gab es, von den Gegen­stimmen abge­sehen, zwei Enthal­tungen (SPD, AUF).

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0158/​2016 (PiWi | PDF)


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