Antrag Nr. 08/2016 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kostheim am Mittwoch, 29. Juni 2016
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird aufgefordert, an der Hauptstraße, auf der Höhe der Einmündung Nasengasse, einen Verkehrsspiegel der Marke DURABEL IceFree anzubringen oder umgehend einen anderen Vorschlag zu machen, wie das unstrittig hohe Unfallrisiko an dieser Stelle beseitigt werden kann.
Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach darum gebeten, diese Stelle mit einem Verkehrsspiegel zu sichern. Dies wurde von der Verwaltung abgelehnt – trotz des hohen Unfallrisikos bei Ausfahrt aus der Nasengasse. Einen anderen Vorschlag, wie die durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründete Gefahrenstelle entschärft werden kann, wurde nicht gemacht.
Die Verwaltung argumentiert damit, dass im öffentlichen Straßenraum Wiesbadens Verkehrsspiegel aufgrund ihrer Risiken keine Anwendung finden. Das ist falsch, dem Ortsbeirat Kostheim sind verschiedene Stellen in Wiesbaden bekannt geworden, wo Verkehrsspiegel als Hilfsmittel eingesetzt werden, darunter Frauenstein, Nordenstadt und Erbenheim.
Auch haftungsrechtlich steht dem Einsatz von Verkehrsspiegeln nichts entgegen. Das ist dem vom Tiefbauamt angeführten Urteil des OLG Saarbrücken vom 4. Mai 2010 – 4 U 272/09 zu entnehmen.
Zwar ist, wie die Verwaltung korrekt zitiert, der Träger der Straßenbaulast im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, den öffentlichen Verkehr auch vor solchen Gefahren zu bewahren, die dem Verkehr aus einem Verkehrsspiegel drohen.
Weiter aber heißt es in dem Urteil: „Die Beseitigung von witterungsbedingten Einflüssen auf Verkehrsspiegel würde einen ganz erheblichen Aufwand erfordern. Dieser ist dem Verkehrssicherungspflichtigen in Anbetracht dessen, dass ein Verkehrsspiegel nur ein Hilfsmittel darstellt und keine den Verkehr regelnde Funktion besitzt, nicht zumutbar. Überdies beeinträchtigen die Witterungsbedingungen den Spiegel nur innerhalb eines überschaubaren Zeitintervalls. Solche Beeinträchtigungen kann der Verkehr daher eher hinnehmen als einen dauerhaften Ausfall der Hilfsfunktion.” Die Verkehrssicherungspflicht besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung „nur in den Grenzen der Zumutbarkeit”. Und weiter heißt es: „Die erforderliche Kontrolldichte richtet sich weiter nach der Verkehrsbedeutung der Straße.”
Die Zahl der PKW-Nutzer, die in der kleinen Nasengasse wohnen, ist überschaubar – der Ortsbeirat geht von maximal zehn PKWs aus. Die Nasengasse ist auch nicht verkehrsbedeutend. Der Kontrollaufwand der Stadt ist also sehr gering zu bewerten.
Um die Gefahr des Vereisens und Beschlagens des Verkehrsspiegels dennoch möglichst gering zu halten, schlägt der Ortsbeirat vor, den Verkehrsspiegel DURABEL IceFree von Moravia anzubringen. Dabei handelt es sich um einen beschlag- und vereisungsfreien Spiegel aus Edelstahl.
Nach Auskünften des Ortsvorstehers von Frauenstein hat man auch bei Regen, Eis und Kälte sehr gute Erfahrungen mit diesem Verkehrsspiegel gemacht. Der DURABEL IceFree kombiniert die Spiegelfront mit thermoaktiven Materialien. Diese regeln die Temperatur der Spiegeloberfläche abhängig von der Außentemperatur. Dadurch wird das Beschlagen und Vereisen verhindert. Erst bei weniger als minus 20 Grad versagt diese Temperaturregelung. Was für Kostheim unproblematisch ist – solche Temperaturen gibt es hier nicht.
Begründung:
Am 8. Januar 2015 ereignete sich an dieser Stelle ein Unfall. Wenn das Problem der fehlenden Einsichtnahme auf die Fahrbahn nicht behoben wird, besteht die Gefahr weiterer Unfälle, bei der auch Personen zu Schaden kommen könnten.
Mainz-Kostheim, 16. Juni 2016
gez. Marion Mück-Raab
– Fraktionssprecherin –
Abstimmungsergebnis
Am 29.06.2016 bei einer Enthaltung (FWG), angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0084/2016 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 29.06.2016
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 16-O-26-0046 (PiWi)