Hochwasserschutz in AKK

Antrag Nr. 10/​2015 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 16. Juni 2015

Hochwasserschutz in AKK

Der Orts­beirat möge beschließen,
der Magis­trat wird gebeten,

  • 1. sein derzei­tiges Hoch­was­ser­schutz­kon­zept auf Basis eines hundert­jäh­rigen Hoch­was­sers und darüber hinaus für Mainz-Kastel zu über­ar­beiten und
  • 2. auf dieser Grund­lage die bestehenden Sicher­heits­lü­cken analog der Vorge­hens­weise der Stadt Mainz mit entspre­chenden Schutz­vor­keh­rungen zu schließen. 

Begrün­dung:
In einer öffent­li­chen Veran­stal­tung am 29. Mai 2015 haben unter Leitung des Umwelt­amtes verschie­dene Experten die Gefahren des Hoch­was­sers vorge­stellt und Empfeh­lungen gegeben, was die Bürger­schaft dagegen tun kann.

Zum Hinter­grund ist wissens­wert, dass mit der Richt­linie der EU vom 23.10.2007 die Mitglied­staaten verpflichtet wurden, über die Wertung und das Manage­ment von Hoch­was­ser­ri­siken entspre­chenden Pläne aufzustellen.

Diese Hoch­was­ser­ri­si­ko­ma­nage­ment­pläne bewerten mögliche Gefahren und beschreiben die Risiken.

In Mainz-Kastel ist bezogen auf das Schutzgut „Mensch­liche Gesund­heit“ bei einem häufigen Hoch­was­ser­er­eignis (HQ10) nur eine relativ geringe Sied­lungs­flä­chen mit ca. 7 Einwoh­nern betroffen. Direkt am Rhein liegende Dienst­leis­tungs- und Gewer­be­be­triebe sind regel­mäßig betroffen.

Bei seltenen Hoch­was­sern (HQ100) reicht die Hoch­was­ser­linie über die Rathaus­straße. In der Mainzer Straße und der Klober­straße werden Gebäude (über­wie­gend Wohnen, verein­zelt Gewerbe) überflutet.

Das Areal zwischen Rathaus­straße, „In der Witz“ sowie Admiral-Scherer-Straße wird im Extrem­fall fast voll­ständig über­flutet. Die Anker­tor­straße, Rochus­platz, Große Kirchen­straße, Mainzer Straße sind bei diesem Ereignis eben­falls betroffen. Während beim HQ100 ca. 309 Menschen betroffen sind, steigt die Zahl für ein Extrem­hoch­wasser (HQEx­trem) auf 4.613 Menschen an. Weite Teile der Storage Area werden bei einem seltenen Hoch­wasser voll­ständig über­flutet. Land­wirt­schaft­liche Flächen sind bei einem Extrem­ereignis eben­falls betroffen.

In Kost­heim ist der mobile Hoch­was­ser­schutz nur auf ein 20 bis 50-jähriges Hoch­wasser ausge­legt. Für extreme Fluten gibt es weder in Kost­heim noch in Kastel irgend­welche Schutzmaßnahmen.

Demge­gen­über hat die Stadt Mainz tech­ni­sche Vorkeh­rungen getroffen, die ihre Bürger auch vor extremen Hoch­was­ser­si­tua­tion schützen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass die Hoch­was­ser­mengen gegen­über den Stadt­teilen Kost­heim und Kastel bei Hoch­was­ser­er­eig­nissen ab HQ 100 stärker ansteigen als bisher prognostiziert.

Eine umfas­sende Hoch­was­ser­vor­sorge umfasst mehr als nur die (wich­tige und rich­tige) Bera­tung der Bürge­rinnen und Bürger. Die Hoch­was­ser­vor­sorge resul­tiert aus dem Zusam­men­spiel öffent­li­cher Vorsorge und dem eigen­ver­ant­wort­li­chen Handeln der Bürger. Wie viel Verant­wor­tung dabei der Staat zu leisten hat und wie viel Verant­wor­tung beim Bürger bleibt, ist umstritten. Jeden­falls darf sich nach Über­zeu­gung der AUF Frak­tion weder Bund, Land, und auch nicht die Stadt aus ihrer Verant­wor­tung stehlen und über Hunderte von Jahren gewach­sene Orts­kern und deren Schutz vor Über­schwem­mung den Bürgern zuneh­mend alleine überlassen.

Mainz-Kastel, den 3. Juni 2015
gez. Ronny Maritzen
– Frak­ti­ons­spre­cher –


Abstimmungsergebnis

Am 16.06.2015 aus Zeit­gründen vertagt.
Am 30.06.2015 einstimmig ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0111/​2015 (PiWi | PDF)


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