Antrag Nr. 10/2015 zur Sitzung des Ortsbeirats Mainz-Kastel am Dienstag, 16. Juni 2015
Hochwasserschutz in AKK
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten,
- 1. sein derzeitiges Hochwasserschutzkonzept auf Basis eines hundertjährigen Hochwassers und darüber hinaus für Mainz-Kastel zu überarbeiten und
- 2. auf dieser Grundlage die bestehenden Sicherheitslücken analog der Vorgehensweise der Stadt Mainz mit entsprechenden Schutzvorkehrungen zu schließen.
Begründung:
In einer öffentlichen Veranstaltung am 29. Mai 2015 haben unter Leitung des Umweltamtes verschiedene Experten die Gefahren des Hochwassers vorgestellt und Empfehlungen gegeben, was die Bürgerschaft dagegen tun kann.
Zum Hintergrund ist wissenswert, dass mit der Richtlinie der EU vom 23.10.2007 die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, über die Wertung und das Management von Hochwasserrisiken entsprechenden Pläne aufzustellen.
Diese Hochwasserrisikomanagementpläne bewerten mögliche Gefahren und beschreiben die Risiken.
In Mainz-Kastel ist bezogen auf das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“ bei einem häufigen Hochwasserereignis (HQ10) nur eine relativ geringe Siedlungsflächen mit ca. 7 Einwohnern betroffen. Direkt am Rhein liegende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind regelmäßig betroffen.
Bei seltenen Hochwassern (HQ100) reicht die Hochwasserlinie über die Rathausstraße. In der Mainzer Straße und der Kloberstraße werden Gebäude (überwiegend Wohnen, vereinzelt Gewerbe) überflutet.
Das Areal zwischen Rathausstraße, „In der Witz“ sowie Admiral-Scherer-Straße wird im Extremfall fast vollständig überflutet. Die Ankertorstraße, Rochusplatz, Große Kirchenstraße, Mainzer Straße sind bei diesem Ereignis ebenfalls betroffen. Während beim HQ100 ca. 309 Menschen betroffen sind, steigt die Zahl für ein Extremhochwasser (HQExtrem) auf 4.613 Menschen an. Weite Teile der Storage Area werden bei einem seltenen Hochwasser vollständig überflutet. Landwirtschaftliche Flächen sind bei einem Extremereignis ebenfalls betroffen.
In Kostheim ist der mobile Hochwasserschutz nur auf ein 20 bis 50-jähriges Hochwasser ausgelegt. Für extreme Fluten gibt es weder in Kostheim noch in Kastel irgendwelche Schutzmaßnahmen.
Demgegenüber hat die Stadt Mainz technische Vorkehrungen getroffen, die ihre Bürger auch vor extremen Hochwassersituation schützen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass die Hochwassermengen gegenüber den Stadtteilen Kostheim und Kastel bei Hochwasserereignissen ab HQ 100 stärker ansteigen als bisher prognostiziert.
Eine umfassende Hochwasservorsorge umfasst mehr als nur die (wichtige und richtige) Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Die Hochwasservorsorge resultiert aus dem Zusammenspiel öffentlicher Vorsorge und dem eigenverantwortlichen Handeln der Bürger. Wie viel Verantwortung dabei der Staat zu leisten hat und wie viel Verantwortung beim Bürger bleibt, ist umstritten. Jedenfalls darf sich nach Überzeugung der AUF Fraktion weder Bund, Land, und auch nicht die Stadt aus ihrer Verantwortung stehlen und über Hunderte von Jahren gewachsene Ortskern und deren Schutz vor Überschwemmung den Bürgern zunehmend alleine überlassen.
Mainz-Kastel, den 3. Juni 2015
gez. Ronny Maritzen
– Fraktionssprecher –
Abstimmungsergebnis
Am 16.06.2015 aus Zeitgründen vertagt.
Am 30.06.2015 einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0111/2015 (PiWi | PDF)
Weitere Informationen
- Sitzung im AUF-Kalender
- Einladung und Protokoll (PiWi) zur Sitzung am 30.06.2015
- Ausführliche Tagesordnung (PiWi) mit Abstimmungsergebnissen
- Vorgang 15-O-25-0063 (PiWi)