Bürgerbeteiligung: Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Antrag Nr. 17/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 25. November 2014

Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung über Neubau oder Sanierung des Bürgerhauses

Aufgrund des hohen Sanie­rungs- und Moder­ni­sie­rungs­be­darfs der Bürger­häuser von Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim in höherer Millionen-€-Höhe wird der Neubau eines gemein­samen Bürger­hauses für beide Stadt­teile erwogen.

Ober­bür­ger­meister Sven Gerich hat erklärt, dass die (gemein­same) Entschei­dung der beiden Orts­bei­räte für das weitere Vorgehen bindend ist.
Zur Prüfung der Alter­na­tiven und Entschei­dungs­fin­dung wurde ein nicht-öffent­lich tagender Work­shop einge­setzt, dem jeweils eine Vertre­tung der in beiden Orts­bei­räten vertre­tenen Frak­tionen und der beiden Vereins­ringe (insg. 11 Personen) ange­hört. Die Planung sieht vor, dass der Work­shop am 2. Dezember 2014 eine Empfeh­lung verabschiedet.

Ange­sichts der Bedeu­tung eines Bürger­hauses für die Bürger­schaft ist eine entspre­chende Bürger­be­tei­li­gung unver­zichtbar. Eine abschlie­ßende Beschluss­fas­sung der beiden Orts­bei­räte am 16. bzw. 17. Dezember 2014 ist deshalb nicht möglich.

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat möge nach dem abschlie­ßenden Votum des Work­shops eine Bürger­ver­samm­lung für die beiden betrof­fenen Stadt­teile Mainz-Kastel und Mainz-Kost­heim einbe­rufen, auf der Zustand und Bedeu­tung der beiden Bürger­häuser darge­stellt, die Alter­na­tiven mit ihrem Für und Wider sowie das Votum des Work­shops vorge­stellt und eine breite Diskus­sion und Meinungs­bil­dung der Bürger­schaft ermög­licht wird.

Basie­rend auf diesem Dialog zwischen Bürger­schaft, Mandats­trä­ge­rInnen und Verwal­tung soll dann das weitere Vorgehen fest­ge­legt werden, ob also zeitnah eine gemein­same Sitzung der Orts­bei­räte zur Beschluss­fas­sung statt­finden soll oder zunächst in weitere Prüfungen oder Bera­tungen einzu­treten ist.

Die Bürger­ver­samm­lung sollte möglichst bereits im Januar 2015 statt­finden, damit die weiteren Planungen erfolgen und der voraus­sicht­liche Finanz­be­darf zum AKK-Haus­halt 2016/​17 recht­zeitig ange­meldet werden kann.

Begrün­dung: Weitere Begrün­dung ggf. mündlich.

Mainz-Kastel, den 15. November 2014


Abstimmungsergebnis

Am 25.11.2014 zurück­ge­zogen. Es erfolgte keine Abstimmung.

Proto­koll­notiz Nr. 0159/​2014 (PiWi | PDF)


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