Finanzierung des Projekts „Chance 50 plus“ auf Dauer sichern!

Der Orts­beirat möge beschließen:

  • 1. Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim aner­kennt die bishe­rigen Leis­tungen des Projekts „Chance 50 plus“ und setzt sich für die Fort­set­zung der erfolg­rei­chen Arbeit über das Jahr 2015 ein.
  • 2. Der Magis­trat wird darin bestärkt, seine Anstren­gungen zur Siche­rung der Finan­zie­rung über das Jahr 2015 hinaus fort­zu­führen und zu intensivieren.
  • 3.Der Magis­trat möge den Orts­beirat zeitnah über seine dies­be­züg­li­chen Akti­vi­täten unterrichten.

Begrün­dung:
Der Beschäf­ti­gungs­pakt „Chance 50 plus“ schlägt Brücken zwischen Arbeits­su­chenden ab 50 Jahren und Unter­nehmen in der Region. Das Projekt „Chance 50 plus“, eine aus Bundes­mit­teln geför­derte Außen­stelle der kommu­nalen Arbeits­ver­mitt­lung in der Orts­ver­wal­tung Kastel/​Kostheim mit 20 Beschäf­tigten, steht auf der Kippe.

Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, ist zu befürchten, dass die jähr­liche Förde­rung aus Bundes­mit­teln Ende 2015 ausläuft. Damit wäre der Bestand des seit 2010 erfolg­reich arbei­tenden Projekts akut gefährdet. Wenn dies so geschähe, wäre das ein herber Rück­schlag für die kommu­nale Arbeits­markt­po­litik. In Zeiten des demo­gra­phi­schen Wandels ist es erfor­der­lich, gerade ältere Arbeit­nehmer in den Arbeits­markt zu vermit­teln bzw. dort zu halten. 

Noch im April 2014 hat das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales Unter­nehmen ausge­zeichnet, die sich im beson­deren Maße erfolg­reich um die Schaf­fung von alters­ge­rechten Arbeits­plätzen für über fünf­zig­jäh­rige verdient gemacht haben.

Das ist gut und richtig. Ebenso gut und richtig ist es, ältere Arbeit­nehmer, die von Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit bedroht oder die lang­zeit­ar­beitslos sind, für den Arbeits­markt zu akti­vieren. Das genau ist die Aufgabe des Projektes Chance 50 plus, genau diese Aufgabe wird erfolg­reich wahr­ge­nommen. Die dauer­hafte und zuver­läs­sige Finan­zie­rung des Projektes muss gewähr­leistet werden. Eine Regel­fi­nan­zie­rung aus anderen sozialen Töpfen des Bundes (z.B. SGB II) wäre möglich und ist anzustreben.

Ergebnis:
6 Ja, 6 Enthal­tungen, Antrag angenommen.