Erklärung des AUF-AKK zu Presseberichten über einen „Maulkorb“ für den Sachverständigen Roland Dengler

Der AUF (Arbeitskreis Umwelt und Frieden) AKK ist befremdet über Presseberichte, denen zufolge der städtische Gutachter Roland Dengler ohne Einverständnis der Stadt nicht mit Journalisten über die Lesselallee sprechen darf. Das Büro Dengler wird in der Mainzer Internet-Zeitung „mainzund“ wie folgt zitiert: „Wenn es um die Lesselallee geht, sagen wir nichts ohne Einverständnis der Stadt.“ Dieses Einverständnis, so heißt es weiter, brauche man „schwarz auf weiß“, das sei so üblich.

Nach Informationen des AUF ist das nicht üblich – im Gegenteil. Nach der Sachverständigen-Ordnung ist ein Sachverständiger schon aufgrund seiner eidlichen Verpflichtung nicht weisungsgebunden, er ist zur Objektivität verpflichtet und darf sich selbstverständlich auch gegenüber Dritten frei äußern. Aufgrund seiner besonderen Stellung hat er unparteiisch zu sein und muss seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen anfertigen.

Der Verdacht, dass die Stadt Gefälligkeitsgutachten bestellt und bezahlt, verdichtet sich immer mehr. Der AUF AKK fordert den Magistrat auf, umgehend aufzuklären, inwieweit von Seiten der Verwaltung versucht wurde oder wird, auf einen unabhängigen Sachverständigen Druck auszuüben.