Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Antrag Nr. 13/​2014 zur Sitzung des Orts­bei­rats Mainz-Kastel am Dienstag, 24. Juni 2014

Stadtentwicklung im Westen von Mainz-Kastel

Unbe­stritten besteht in der Rhein-Main-Region, im Raum Mainz-Wies­baden und so auch in Mainz-Kastel ein wach­sender Bedarf an Wohn­raum; insbe­son­dere für Menschen, die nicht über große Vermögen oder hohe Einkommen verfügen.

Es ist auch unbe­stritten, dass gerade in dicht besie­delten Gebieten, mit bereits hohen Belas­tungen an Verkehrs­lärm und Emis­sionen, nicht noch weitere natur­nahe Flächen verbaut werden sollten. Hingegen sollten mögliche Konver­si­ons­flä­chen genutzt und einer sozial und ökolo­gisch verträg­li­chen Wohn­be­bauung zuge­führt werden.

In Mainz-Kastel sind in den letzten Jahr­zehnten sowohl Bauge­biete auf natur­nahen Flächen (z. B. „In den Kraut­gärten“) als auch auf Konver­si­ons­flä­chen (z. B. „An der Helling“) entstanden. Neben dem gegen­wärtig noch mili­tä­risch genutzten Gelände „Kastel Storage Station“ in Kastel-Mitte scheint gerade im Westen Kastels ein großes Entwick­lungs­po­ten­tial für neue Wohn­nut­zungen zu liegen.

Für das Gelände „Kastel Housing Area“ und andere Flächen wurden bereits Verän­de­rungs­sperren erlassen. Für den an den Stadt­teil Mainz-Amöne­burg angren­zenden Bereich wurden von der Fach­ver­wal­tung viel­ver­spre­chende Entwick­lungs­mög­lich­keiten dem Orts­beirat in seiner letzten Sitzung vorgestellt.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Für den Bereich zwischen Biebri­cher Straße (Orts­be­zirk Mainz-Kastel), Wies­ba­dener Straße zwischen Einmün­dung Biebri­cher Straße und „Kastel Housing Area“, von dort bis zur Bahn­linie, diese entlang bis zur Orts­be­zirks­grenze mit Mainz-Amöne­burg und diese entlang bis zur Biebri­cher Straße (im Folgenden als „Mainz-Kastel West“ bezeichnet) ist seitens des Magis­trats eine Verän­de­rungs­sperre mit dem Ziel einer Bebau­ungs­pla­nung zu veranlassen.

Ein möglichst hoher Anteil des Bereichs „Mainz-Kastel West“ sollte für Wohn­nut­zung zur Verfü­gung stehen bzw. zur Verfü­gung gestellt werden. Eine weitere Ausdeh­nung gewerb­li­cher Nutzung soll nicht erfolgen, insbe­son­dere bekräf­tigt der Orts­beirat Mainz-Kastel seine entschie­dene Ableh­nung einer Ansied­lung weiterer Bordell­be­triebe im Stadt­teil Mainz-Kastel.

Der Orts­beirat erwartet vom Magis­trat, dass er alle poli­ti­schen und juris­ti­schen Möglich­keiten ausschöpft, um eine weitere Ansied­lung von Bordell­be­trieben zu verhin­dern. In diesem Zusam­men­hang sieht der Orts­beirat auch die Notwen­dig­keit der Aktua­li­sie­rung der vor Jahr­zehnten ausge­wie­senen „Tole­ranz­zonen“ mit dem Ziel, die Zuläs­sig­keit weiterer Bordell­be­triebe in Mainz-Kastel auszuschließen.

Mainz-Kastel, 16.06.2014


Abstimmungsergebnis

Am 24.06.2014 in geän­derter Fassung ange­nommen.

Abstim­mungs­er­gebnis (PiWi)
Beschluss Nr. 0093/​2014 (PiWi | PDF)


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