Die Beleuchtung auf dem Weg zur Grillwiese auf der Maaraue ist völlig unzureichend. Die Verkehrssicherheit für diesen Weg, der zugleich auch zum Restaurant Rheinschanze, zu den Sportanlagen des AC Kostheim und zu einer Einrichtung der Entsorgungsbetriebe führt, ist nicht gegeben. Entlang dieses Wegs führt eine Stromleitung, die auch Lampen versorgt.
Deren Abstand scheint aber nicht der DIN-Norm zu entsprechen, da keine ausreichende Ausleuchtung für diesen Weg gegeben ist. In Anbetracht der Beschaffenheit dieses Weges wäre eine ausreichende Beleuchtung unbedingt erforderlich. Da die dort vorhandenen Einrichtungen von motorisierten wie nicht motorisierten Menschen auch nach Einbruch der Dunkelheit genutzt werden, stellt sich hier die Frage der Verkehrssicherheit und der Haftung.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge dafür sorgen, dass der Weg zur Grillwiese auf der Maaraue bzw. dem Restaurant Rheinschanze und den Sportanlagen des AC Kostheim ordentlich ausgeleuchtet wird.
Ergebnis:
Antrag abgelehnt.