Absperrung der Kastanienallee auf der Maaraue

Der Magis­trat wird gebeten, die nach­fol­genden Fragen zu beantworten:

1. Nach einhel­liger Gutach­ter­mei­nung sind die Stämme der Kasta­nien bruch­si­cher. Dennoch wurde der Zaun teil­weise bis zu einein­halb Fall­höhen von den Bäumen entfernt aufgestellt.

  • Welche Über­le­gungen haben die Stadt dazu veran­lasst, die Allee so weit­räumig abzusperren?

2. Der einzige sichere Fußgän­gerweg, der von Kost­heim zum Schwimmbad führte, wurde gesperrt, ein Ersatzweg für die Fußgänger wurde nicht geschaffen. Alle Verkehrs­teil­nehmer werden seitdem auf die Straße gezwungen, was die Unfall­ge­fahr unstrittig erhöht hat. 

Die Sicher­heit insbe­son­dere von Kindern und Jugend­li­chen, die diese Strecke regel­mäßig nutzen, ist in hohem Maße beein­träch­tigt. Auch die Sicher­heit von alten und gehbe­hin­derten Menschen, die mit Rollator oder Roll­stuhl unter­wegs sind, ist gefährdet.

  • Ist die Stadt verpflichtet, in diesem stark frequen­tierten Bereich einen Fußgän­gerweg zu schaffen?
  • Ist es aus Sicht des Magis­trats vertretbar, Kinder zu zwingen auf der Fahr­bahn zu laufen? Wurden Alter­na­tiven zur groß­räu­migen Absper­rung erwogen? Wenn ja, welche?
  • Welche Haftungs­an­sprüche kommen bei den zu erwar­tenden Unfällen auf die Stadt zu?

Begrün­dung: münd­lich