Immer wieder kommt es zu vermeidbaren Verzögerungen der Bearbeitung von Initiativen des Ortsbeirats oder aus der Bürgerschaft, dadurch dass Dezernentinnen bzw. Dezernenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umgehende Weitergabe an das zuständige Dezernat zu veranlassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als bürokratisch und bürgerfern kritisiert.
Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen:
Der Magistrat möge Initiativen des Ortsbeirats bzw. aus der Bürgerschaft, die an ein Dezernat oder Amt adressiert sind, das nicht zuständig ist, umgehend an das zuständige Dezernat mit Abgabenachricht an die/den Einsendenden weiterleiten.
Sollte dieses Verfahren nicht praktikabel sein, sollte umgehend eine Nachricht an die Einsenderin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrichtung zuständig ist.