Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiterleiten. 

Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.