Der Magistrat möge die Erstellung eines Baulandkatasters für den Ortsbezirk Mainz-Kostheim in Auftrag geben.
Begründung:
„Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten Stadtentwicklung ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen.“ (siehe www.wiesbaden.de)
Für alle Innenstadtbezirke und eine Reihe von anderen Ortsbezirken gibt es ein städtisches Baulandkataster, in dem unbebaute sowie untergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke zusammengestellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadtteile, obwohl gerade in diesen ein stark wachsender Bedarf an Flächen zur Wohnbebauung besteht und zahlreiche in ein Baulandkataster aufzunehmende Flächen vorhanden sind/sein dürften.