Baulandkataster für Mainz-Kostheim

Der Magis­trat möge die Erstel­lung eines Bauland­ka­tas­ters für den Orts­be­zirk Mainz-Kost­heim in Auftrag geben.

Begrün­dung:
„Ein wich­tiger Grund­satz der im Bauge­setz­buch veran­kerten Stadt­ent­wick­lung ist mit Grund und Boden sparsam umzu­gehen und dabei die Möglich­keiten der Innen­ent­wick­lung zu nutzen.“ (siehe www​.wies​baden​.de)

Für alle Innen­stadt­be­zirke und eine Reihe von anderen Orts­be­zirken gibt es ein städ­ti­sches Bauland­ka­taster, in dem unbe­baute sowie unter­ge­nutzte oder nur gering­fügig bebaute Grund­stücke zusam­men­ge­stellt sind, oder soll jetzt erstellt werden. Dies gilt immer noch nicht für die AKK-Stadt­teile, obwohl gerade in diesen ein stark wach­sender Bedarf an Flächen zur Wohn­be­bauung besteht und zahl­reiche in ein Bauland­ka­taster aufzu­neh­mende Flächen vorhanden sind/​sein dürften.