Suche nach Blindgängern am Fort Biehler

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat wird gebeten mitzu­teilen, welche Flächen im Bomben­ab­wurf­ge­biet rund um das Fort Biehler sich im privaten und welche sich im öffent­li­chen Eigentum befinden (Kartie­rung).

Weiterhin möge der Magis­trat sodann auf die Eigen­tümer der öffent­li­chen Hand einwirken, die Kampf­mit­tel­räu­mung zu veranlassen.

Begrün­dung:
Mit Beschluss Nummer 0178 vom 2. Oktober 2012 hat der Orts­beirat den Magis­trat gebeten, auf den Acker­flä­chen am Fort Biehler syste­ma­tisch nach Blind­gän­gern suchen zu lassen.

Der Magis­trat hat daraufhin mit Schreiben vom 18.12.2012 durch den Wirt­schafts­de­zer­nenten geant­wortet, dass die Auswer­tung der beim Kampf­mit­tel­räum­dienst vorge­legten Kriegs­luft­bilder ergeben habe, dass sich der Bereich und die land­wirt­schaft­li­chen Flächen im Umfeld des Fort Biehler in einem Bomben­ab­wurf­ge­biet befinden.

Es ist also Gefahr im Verzug. Und diese wächst an. Die Blind­gänger werden zuneh­mend gefährlich.

Weiter führt der Wirt­schafts­de­zer­nent aus, dass die Kosten für die Kampf­mit­tel­räu­mung von den Eigen­tü­mern der betref­fenden Flächen zu tragen und entspre­chend zu beauf­tragen sei. Der Abtrans­port und die Entschär­fung würden dann vom Kampf­mit­tel­räum­dienst auf dessen Kosten über­nommen werden.

Um entspre­chend die ersten Schritte einleiten zu können, bitten wir um Zustim­mung zu unserem Antrag