Zum 1. Januar 2012 wurden die Gebühren bei den Kindertagesstätten und in den Einrichtungen der Grundschulkinderbetreuung zum Teil drastisch erhöht. Für die Betreuung an den Grundschulen am Nachmittag in der „Betreuenden Grundschule“, die bislang kostenfrei war, ist seit 1. Januar 2012 ein monatlicher Betrag von 160 Euro (also im Jahr 1.920 Euro) fällig. Hat eine Familie zwei Kinder in dieser Betreuungsform, zahlt sie dafür fast 3.000 Euro im Jahr.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Mainz-Kastel hält gerade angesichts der Einkommensverhältnisse vieler Familien im Stadtteil die zum 1. Januar 2012 für den Bereich Kinderbetreuung festgesetzten Gebühren für sozial-, familien- und bildungspolitisch falsch. Er fordert den Magistrat auf unverzüglich die Rücknahme dieser Gebührenerhöhungen zu veranlassen.
Der Magistrat möge (differenziert nach den Grundschulen und Kindertagesstätten in AKK) berichten
- wie viele Eltern gegen die bei städtischen Einrichtungen erhobenen neuen Gebühren Widerspruch eingelegt oder andere juristische Schritte unternommen oder angekündigt haben.
- wie viele Eltern ihre Kinder aus der Betreuung abgemeldet oder auf eine Halbtagesbetreuung umgemeldet haben.
- für welchen Zeitpunkt die Einrichtungen der freien Träger und (Eltern-)Vereine die Umsetzung der Gebührenerhöhungen planen.
- wie hoch der Anteil an Kindern ist, die voraussichtlich vom Beitrag befreit sind, weil sie bereits in Armut leben.