Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen:
- 1. Welche Gebäude bzw. Grundstücke oder Einrichtungen in der Gemarkung Mainz-Kostheim, die einen kulturellen Wert bzw. Freizeitwert für die Bevölkerung haben, gehören anderen Gebietskörperschaften?
- 2. Welche dieser Gebäude bzw. Grundstücke oder Einrichtungen haben Investitionsbedarfe?
- 3. Wie, in welchen Zeiträumen und mit welchen finanziellen Mittel soll den ggfs. vorhandenen Sanierungsbedarfen Rechnung getragen werden?
- 4. Bei welchen Objekten hält der Magistrat in diesem Zusammenhang einen Erwerb durch die Landeshauptstadt Wiesbaden für sinnvoll?