Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen:
- 1. Welche Gebäude bzw. Grundstücke oder Einrichtungen in der Gemarkung Mainz-Kastel, die einen kulturellen bzw. Freizeitwert für die Bevölkerung haben, gehören anderen Gebietskörperschaften?
- 2. Welche dieser Gebäude bzw. Grundstücke oder Einrichtungen haben Investitionsbedarfe?
- 3. Wie, in welchen Zeiträumen und mit welchen finanziellen Mitteln soll dem ggf. vorhandenen Sanierungsbedarf Rechnung getragen werden?
- 4. Bei welchen Objekten hält der Magistrat in diesem Zusammenhang einen Erwerb durch die Landeshauptstadt Wiesbaden für sinnvoll?