Liegenschaften der Gemarkung Mainz-Kastel im Besitz anderer Gebietskörperschaften

Der Orts­beirat möge beschließen:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen:

  • 1. Welche Gebäude bzw. Grund­stücke oder Einrich­tungen in der Gemar­kung Mainz-Kastel, die einen kultu­rellen bzw. Frei­zeit­wert für die Bevöl­ke­rung haben, gehören anderen Gebietskörperschaften?
  • 2. Welche dieser Gebäude bzw. Grund­stücke oder Einrich­tungen haben Investitionsbedarfe?
  • 3. Wie, in welchen Zeit­räumen und mit welchen finan­zi­ellen Mitteln soll dem ggf. vorhan­denen Sanie­rungs­be­darf Rech­nung getragen werden?
  • 4. Bei welchen Objekten hält der Magis­trat in diesem Zusam­men­hang einen Erwerb durch die Landes­haupt­stadt Wies­baden für sinnvoll?