Richtlinien für Erdbestattungen

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wiesbaden:

Die bisher bestehende Rege­lung zu den Bestat­tungs­zeiten beizubehalten.

Eine Einschrän­kung der Erdbe­stat­tungen auf nur zwei Wochen­tage ist nicht annehmbar. In diesem extrem zeit­lich beschränkten Rahmen ist eine der Sache ange­mes­sene Abwick­lung nicht möglich.

Begrün­dung:  Gege­be­nen­falls mündlich.

Peter Stup­pert

Der Antrag wurde in geän­derter Fassung beschlossen:

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten den Orts­beirat vor Einfüh­rung der Erdbe­stat­tungs­richt­li­nien zu betei­ligen. Einer Einfüh­rung der derzeit ange­dachten Richt­linie wird sich der Orts­beirat nicht anschließen.