Mobile Werbeträger

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu prüfen, wie das ausufernde Aufstellen von „mobilen Werbe­trä­gern“ (u.a. an der Boelcke­straße gegen­über Hermannshof) abge­stellt werden kann.

Weiter soll geprüft werden, ob und wenn ja wie diese „mobilen Werbe­träger“ in Einklang mit der Gefah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung stehen.

Begrün­dung: Gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag wird von der antrag­stel­lenden Frak­tion zurückgezogen.