Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen, ob im Gewerbegebiet Petersweg-Ost bei Neubauten von Hallen und Gebäuden Photovoltaik-(PV)-Anlagen gezielt zum Einsatz kommen können.
Weiter sollte der Magistrat prüfen, ob hierzu eine Festsetzung im B-Plan notwendig ist.
Begründung:
Der Bebauungsplan Petersweg-Ost weist in seiner textlichen Festsetzung mit Stand vom 20.10.2000 keinen Einsatz von PV-Anlagen aus, lediglich Dachbegrünung (siehe Seite 10) unter Punkt II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1. Gestaltung baulicher Anlagen, Absatz 1.3.: In den Baufeldern GE 1 bis GE 6 sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer zu begrünen (…).
In Zeiten des Klimaschutzes und gefördertem Einsatz von erneuerbaren Energien sollte der Bau von Photovoltaik-Anlagen unterstützt und nicht verhindert werden. Der Strom, der durch eine solche Anlage erzeugt wird, vermeidet viele Tonnen CO2-Emissionen.
Der Antrag wurde in ergänzten Fassung beschlossen:
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen, wie im Gewerbegebiet Petersweg-Ost bei Neubauten von Hallen und Gebäuden Photovoltaik-(PV)-Anlagen gezielt zum Einsatz kommen können. Weiter sollte der Magistrat prüfen, ob hierzu eine Festsetzung im B-Plan notwendig ist.
Der Bebauungsplan Petersweg-Ost weist in seiner textlichen Festsetzung mit Stand vom 20.10.2000 keinen Einsatz von PV-Anlagen aus, lediglich Dachbegrünung (siehe Seite 10) unter Punkt II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1. Gestaltung baulicher Anlagen, Absatz 1.3.: In den Baufeldern GE 1 bis GE 6 sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer zu begrünen (…).
In Zeiten des Klimaschutzes und gefördertem Einsatz von erneuerbaren Energien sollte der Bau von Photovoltaik-Anlagen unterstützt und nicht verhindert werden. Der Strom, der durch eine solche Anlage erzeugt wird, vermeidet viele Tonnen CO2-Emissionen.