Verkauf von Immobilien der Wohnbau Mainz in AKK

  • 1. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird als Mitge­sell­schafter an der Wohnbau Mainz GmbH gebeten sicher­zu­stellen, dass

    a) bei einem geplanten Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK die betrof­fenen Immo­bi­lien nicht an private Inves­toren, sondern möglichst an eine städ­ti­sche Wohnungs­ge­sell­schaft – vorzugs­weise die GWW – verkauft werden,

    b) alle derzeit bestehenden Bindungen auf Wohnungen erhalten bleiben und durch den neuen Erwerber in vollem Umfang über­nommen werden.
  • 2. Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird weiterhin gebeten zu prüfen, ob sich durch eine Über­nahme von Gesell­schafts­an­teilen und einen Aufpreis von der Stadt Mainz ein Verkauf der Wohnungen erüb­rigen könnte.
  • 3. Weiterhin soll geprüft werden, ob im Rahmen des Verkaufs Mieter bevor­zugt ihre Wohnungen erwerben können.
  • 4. Die Orts­bei­räte bitten um Erläu­te­rung, welche Auswir­kungen ein Rückzug der Wohnbau Mainz aus AKK insbe­son­dere auf das ehema­lige Alten- und Pfle­ge­heim (Dekan-Walter-Bangert-Heim) hat.
  • 5. Die Orts­bei­räte AKK erwarten, weiterhin über den Stand der Verhand­lungen zeitnah infor­miert zu werden.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.