Auswirkung der Kahlschlagaktion des Wiesbadener Grünflächenamtes vor einigen Wochen am Rathenauplatz

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird aufge­for­dert zu berichten, ob die Untere Natur­schutz­be­hörde endlich ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren gegen Mitar­beiter des Grün­flä­chen­amtes einleitet.

Begrün­dung:
Die ille­gale Kahl­schlag­ak­tion des Wies­ba­dener  Grün­flä­chen­amtes führte vor einigen Wochen am Rathen­au­platz zur Zerstö­rung einer größeren Hecken- und Buschlandschaft.

Das unter Denk­mal­ensem­ble­schutz stehende Areal hatte bis dato für seltene Vogel­arten wie etwa Nach­ti­gallen eine Nist-, Wohn- und Zuflucht­stätte dargestellt.

Die Untere Natur­schutz­be­hörde sah sich trotz des klaren Verstosses gegen natur- und arten­schutz­recht­liche Rechts­vor­schriften bisher nicht in der Lage, bei natur- und arten­schutz­recht­li­chen Verstössen durch ein anderes städ­ti­sches Amt – im volie­genden Fall das Grün­flä­chenamt – ein Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren einzuleiten.

Das Hessi­sche Minis­te­rium des Innern teilt diese Rechts­auf­fas­sung nicht und hat das Rechtsamt der Stadt Wies­baden nunmehr hier­über in Kenntnis gesetzt.

Beschluss Nr. 0097

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird in geän­derter Fassung beschlossen.

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, die Untere Natur­schutz­be­hörde zu veran­lassen, gegen die Amts­lei­tung des Amtes 67 ein Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren wegen wieder­holten Kahl­schlags in AKK einzuleiten.