Neue Räume für VHS AKK

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, ob die Geschäfts­stelle der VHS-AKK – nach dem Auszug der Mitar­beiter des Sozi­al­amtes aus der Orts­ver­wal­tung – in Teilen der dann frei werdenden Räumen unter­ge­bracht werden kann.

Begrün­dung:
Der von der VHS bisher genutzte Raum ist wegen seiner Enge für die Mitar­beiter und für die Kurs­interessenten nicht ausrei­chend. Die Arbeits­be­din­gungen sind unzumutbar

Der Antrag der AUF-Frak­tion wird antrags­gemäß beschlossen.