Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten zu prüfen, ob die Geschäftsstelle der VHS-AKK – nach dem Auszug der Mitarbeiter des Sozialamtes aus der Ortsverwaltung – in Teilen der dann frei werdenden Räumen untergebracht werden kann.
Begründung:
Der von der VHS bisher genutzte Raum ist wegen seiner Enge für die Mitarbeiter und für die Kursinteressenten nicht ausreichend. Die Arbeitsbedingungen sind unzumutbar
Der Antrag der AUF-Fraktion wird antragsgemäß beschlossen.