Personalsituation in der Ortsverwaltung Mainz-Kastel/ Kostheim

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen, dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist.

Auch im Inter­esse der Bürger, kann auf Schu­lung und Weiter­bil­dung der Mitar­bei­te­rInnen der Verwal­tung nicht verzichtet werden. Deswegen ist auch die Wieder­her­stel­lung der gestri­chenen Perso­nal­stellen vorzunehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Der Orts­beirat nimmt Kenntnis von den Ausfüh­rungen des stell­ver­tre­tenden Leiters der Orts­ver­wal­tung und erklärt den Antrag durch Aussprache für erledigt.