Teerverbindungen auf den Schulhöfen und Freiflächen der Kindertagesstätten?

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob sich auf den Schul­höfen und Frei­flä­chen der Kinder­ta­ges­stätten im Gebiet des Orts­bei­rates Mainz-Kost­heim giftige Teer­ver­bin­dungen befinden.

Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat der LH zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag wurde ange­nommen mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (FWG) und 3 Enthal­tungen (1 x CDU, 2 x FWG).

Belastung des Trinkwassers mit PFT (perfluorierte Tenside)

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob das Trink­wasser im Bereich des Orts­bei­rates Mainz-Kost­heim PFT (perfluo­rite Tenside) enthält.

Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde ange­nommen mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthal­tungen (1 x FDP, 1 x FWG).

Abschaltung des AKW Biblis

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim sieht im Weiter­be­trieb der Blöcke A und B des AKW Biblis eine zuneh­mende beson­dere Gefahr für die Bevöl­ke­rung von Mainz-Kost­heim und der ganzen Region in der Umge­bung des AKW Biblis und fordert, das AKW Biblis endgültig abzuschalten.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, dass dieser sich eben­falls für die sofor­tige Abschal­tung öffent­lich ausspricht.

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim erwartet, dass am beschlos­senen, so genannten Atom­kon­sens fest­ge­halten wird.

Begrün­dung:
Das AKW Biblis ist einer der ältesten und stör­an­fäl­ligsten Atom­meiler in Deutschland.

Zahl­reiche Stör­fälle in der Vergan­gen­heit und veral­tete Technik lassen ein weiteres Betreiben des Kern­kraft­werkes nicht zu.

Keine Abstim­mung /​ Die antrag­stel­lende Frak­tion verlangte darauf hin eine Prüfung der Recht­mä­ßig­keit dieses Vorgehens.

Verkehrsbelastung für Kostheim durch Stadion und Großmärkte im Gewerbegebiet Petersweg-Ost

Der Orts­beirat Mainz-Kost­heim erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden Infor­ma­tionen darüber, wie hoch das zusätz­liche Verkehrs­auf­kommen für Kost­heim sein wird, das durch den Bau eines Fußball­sta­tion und von Groß­märkten im Gewer­be­ge­biet Petersweg-Ost von Mainz-Kastel entsteht.

Begrün­dung:
Da durch den Bau von Stadion und Groß­märkten mit einer großen Anzahl von Besu­chern und Kunden zurechnen ist, die aus einem weiten Umkreis kommen, sind für Kost­heim zusätz­liche erheb­liche Verkehrs­be­las­tungen zu erwarten.

Die Bera­tung und Beschluss­fas­sung erfolgt auf der Sitzung am 24. Januar 2007. Der Antrag wurde am 24.01.2007 einstimmig angenommen.

Erreichbarkeit der Ortsverwaltung Mainz-Kastel/Kostheim

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist.

Auch im Inter­esse der Bürger, kann auf Schu­lung und Weiter­bil­dung der Mitar­bei­te­rInnen der Verwal­tung nicht verzichtet werden. Deswegen ist auch die Wieder­her­stel­lung der gestri­chenen HH-Stellen vorzunehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Der Antrag wurde zurück­ge­zogen und wird auf der nächsten Orts­bei­rats­sit­zung in geän­derter Form erneut gestellt.

Großmärkte und Stadion im Gewerbegebiet Petersweg-Ost

Gemein­samer Antrag von AUF, SPD und FDP

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen, dass der Orts­beirat Mainz-Kastel die Ansied­lung von Groß­märkten und den Neubau eines Fußball­sta­dions im Gewer­be­ge­biet Petersweg-Ost nach­drück­lich ablehnt.

Der Magis­trat wird weiterhin gebeten, gemeinsam mit der Orts­vor­ste­herin von Mainz-Kastel eine Bürger­ver­samm­lung zum Thema „Planungen im Bereich Petersweg-Ost“ (auch Stadi­on­neubau u.a.) zu Jahres­be­ginn 2007 einzuberufen.

Es erfolgten drei Abstimmungen:

a. Ableh­nung eines Stadions – Einstimmig Ja – angenommen.

b. Ableh­nung Ansied­lung von Groß­märkten – 10 x Ja (SPD; AUF; FDP)  5 x Nein (CDU) – angenommen.

c. Einbe­ru­fung einer Bürger­ver­samm­lung – Einstimmig Ja – angenommen.

Erreichbarkeit der Ortsverwaltung Mainz-Kastel/Kostheim

Gemein­samer Antrag von AUF, SPD, CDU und FDP

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist. Dies erfor­dert auch die Wieder­her­stel­lung gestri­chener HH-Stellen, denn auf Schu­lung, Weiter­bil­dung usw. kann – auch im Inter­esse des Bürgers – nicht verzichtet werden.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag:
Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, sicher­zu­stellen dass bei Urlaub, Weiter­bil­dung, Schu­lung usw. die Orts­ver­wal­tung Mainz-Kastel/­Kost­heim jeder­zeit durch Ansprech­partner in den jewei­ligen Arbeits­be­rei­chen besetzt ist. Dies erfor­dert auch die Wieder­her­stel­lung gestri­chener Perso­nal­stellen, denn auf Schu­lung, Weiter­bil­dung usw. kann – auch im Inter­esse des Bürgers – nicht verzichtet werden.

In geän­derter Fassung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Teerverbindungen auf den Schulhöfen und Freiflächen der Kindertagesstätten?

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob sich auf den Schul­höfen und Frei­flä­chen der Kinder­ta­ges­stätten im Gebiet des Orts­bei­rates Mainz-Kastel giftige Teer­ver­bin­dungen befinden. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat der LH zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Belastung des Trinkwassers mit PFT (perfluorierte Tenside)

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, um kurz­fris­tige Infor­ma­tionen darüber, ob das Trink­wasser im Bereich des Orts­bei­rates Mainz-Kastel PFT (perfluo­rite Tenside) enthält. Wenn ja, wie hoch ist die Belas­tung und was gedenkt der Magis­trat zu unternehmen.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehemaligen Alexander Patch Brücke)

Gemein­samer Antrag von SPD und AUF

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, den Rathenau-Platz (Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander Patch Brücke) wieder in den histo­ri­schen Zustand zu versetzen, wie er nach 1945 war.

Dafür sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • 1.) Entfer­nung des Asphalts von den Pflastersteinen
  • 2.) Ergän­zung der fehlenden Pflasterung
  • 3.) Instand­set­zung des Beton­so­ckels und darauf Würdi­gung der histo­ri­schen Stätte z.B. mit einer Stele
  • 4.) Absper­rung damit der Platz nicht mehr von Kraft­fahr­zeugen befahren werden kann
  • 5.) Nach Rück­sprache mit den zustän­digen Fachäm­tern und Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Mainz-Kastel, wird ein  Orts­termin zur Umset­zung für notwendig erachtet.

Die Einschal­tung der Denk­mal­schutz­be­hörde wäre wünschenswert.

Begrün­dung:
Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich.

Geän­derter Antrag von SPD und AUF:

  • 1.) Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten zu prüfen, wie der Bereich der ehema­ligen Brücke am Rathenau-Platz ( Zufahrt zur ehema­ligen Alex­ander-Patch-Brücke) in einen Zustand versetzt werden kann, der der histo­ri­schen Bedeu­tung dieses Platzes gerecht wird.
  • 2.) Ferner soll im Rahmen eines Orts­ter­mins mit den Fachäm­tern, der Gesell­schaft für Heimat­ge­schichte Kastel, der Denk­mal­schutz­be­hörde und dem Orts­beirat eine mögliche Umset­zung ergeb­nis­offen beraten werden.

In geän­derter Fassung wurde der AUF-Antrag einstimmig angenommen.

Änderungsvorschlag zur Baumschutzsatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach­ste­hend die Ände­rungs­vor­schläge vom Arbeits­kreis Umwelt und Frieden (AUF-AKK)  zum Entwurf der Baum­schutz­sat­zung – 06-V-36-0028:

§3 Sach­li­cher Geltungsbereich

Absatz 1 heißt in Anleh­nung an die Satzungen der Städte Darm­stadt und Frank­furt am Main:

Von dieser Satzung geschützt sind Laub­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 60 cm und Nadel­bäume mit einem Stamm­um­fang ab 90 cm, jeweils gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronen­an­satz unter dieser Höhe, ist der Stamm­um­fang unter dem Kronen­an­satz maßge­bend. Bei mehr­stäm­migen Bäumen entscheidet die Summe der Einzel­stamm­um­fänge ab einem Einzel­stamm­um­fang von 30 cm.

§5 –  Genehmigung

Alle Rege­lungen und Vorschriften die Geneh­mi­gung betref­fend sind öffent­lich zu machen.

Absatz 4 heißt neu:
4. von einem Baum eine unmit­tel­bare Gefahr für bestimmte Personen und Sachen ausgeht und die Gefahr  nicht auf andere Weise mit zumut­baren Aufwand zu beheben ist.

§7 Ersatz­pflan­zung, Ausgleichszahlung

Dem Absatz 1 wird hinzu­ge­fügt:
Die Ersatzpflanzung(en) erfolgen zeitnah, spätes­tens inner­halb der nächsten Pflanzperiode.

Im jewei­ligen Orts­teil darf sich das Mikro­klima nicht verschlech­tern und daher sollten Ersatz­pflan­zungen im betrof­fenen Orts­teil vorge­nommen werden.

Die Baum­schutz­sat­zung sollte einen Hinweis enthalten, dass sie auch bei zukünf­tigen Novel­lie­rungen des HeNatG weiterhin gelten soll bzw. ange­passt werden soll

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Veränderungssperre im Rahmen des Stadtumbaus

Der Orts­beirat Mainz-Kastel bittet den Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, im Rahmen des Stadt­um­bau­pro­gramms über die betrof­fenen Gebiete eine Verän­de­rungs­sperre nach § 14 Bauge­setz­buch zu belegen.

Begrün­dung:
Verän­de­rungs­sperre bezeichnet das gene­relle behörd­liche Verbot in einem Plan­ge­biet geneh­mi­gungs­be­dürf­tige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu besei­tigen und wesent­liche wert­stei­gernde oder die Durch­füh­rung des geplanten Vorha­bens erheb­lich erschwe­rende Verän­de­rungen vorzu­nehmen. Nach dem Bauge­setz­buch tritt die Verän­de­rungs­sperre nach zwei Jahren außer Kraft; eine Verlän­ge­rung ist möglich.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Zustand des Gebäudes Mainzer Straße 35 (ehemaliger HL-Markt)

Der Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden wird gebeten, mit dem Besitzer in Verbin­dung zu treten, dass o.g. Gebäude in einen Zustand versetzt wird, welches nicht einer Ruine ähnelt und einer Geschäfts­straße abträg­lich ist. Eine Vermie­tung an ein gewerb­li­ches Unter­nehmen der Nahver­sor­gung würde durch den Orts­beirat begrüßt.

Das o.g. Gebäude wurde im Erdge­schoß u.a. früher als HL-Markt genutzt, seit vielen Jahren steht dieser Bereich leer und verkommt immer mehr. Die großen Schau­fens­ter­scheiben sind teil­weise gerissen und von innen mit Pappe zuge­stellt. Von außen sind die Scheiben mit allen mögli­chen Plakaten zuge­kleis­tert. Das Gebäude macht einen unan­sehn­li­chen und schmut­zigen Eindruck. Es gibt in diesem Bereich immer wieder Probleme mit Unge­ziefer und Schädlingen.

Um die Attrak­ti­vität der Geschäfts­straße zu erhalten, sind drin­gend Maßnahmen erforderlich

Weitere Begrün­dung gege­be­nen­falls mündlich

Josef Kübler
Frak­ti­ons­vor­sit­zender
SPD-Frak­tion

Frank Porten
Frank­ti­ons­spre­cher
AUF-Frak­tion

Jutta Deusser-Bettin
Frak­ti­ons­vor­sit­zende
FDP-Frak­tion

Tages­ord­nungs­punkt 12 der öffent­li­chen Sitzung des Orts­bei­rates des Orts­be­zirkes Mainz-Kastel am 27.03.2007: Sach­stand Gebäude Mainzer Straße 35 (ehema­liger HL-Markt)

Proto­koll­notiz Nr. 0044
Die Vorsit­zende berichtet, dass das Bauauf­sichtsamt mehr­fach die Eigen­tü­merin aufge­for­dert hat, ihrer Verkehrs­si­che­rungs­pflicht nach­zu­kommen. Die Bauauf­sicht wird nun eine Ersatz­vor­nahme veranlassen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.