Der Ortsbeirat Mainz-Kastel erwartet vom Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, dass dieser sich mit der Fachbehörde in Verbindung setzt mit dem Ziel, dass auf der Boelckestraße im Bereich Fort Biehler in Richtung Mainz-Kastel, beginnend am Ortsschild Mainz-Kastel, eine Markierung „Tempo 30“ auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird.
Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht; diese Art der Markierung betont verstärkt die Tempo-30-Zone.
Begründung: gegebenenfalls mündlich.
Dem Antrag der SPD auf Nichtbefassung wurde zugestimmt