Fahrbahnmarkierung – Tempo 30

Der Orts­beirat Mainz-Kastel erwartet vom Magis­trat der Landes­haupt­stadt Wies­baden, dass dieser sich mit der Fach­be­hörde in Verbin­dung setzt mit dem Ziel, dass auf der Boelcke­straße im Bereich Fort Biehler in Rich­tung Mainz-Kastel, begin­nend am Orts­schild Mainz-Kastel, eine Markie­rung „Tempo 30“ auf die Fahr­bahn gemäß § 42 Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) aufge­bracht wird. 

Es gibt Situa­tionen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offen­sicht­lich nicht ausreicht; diese Art der Markie­rung betont verstärkt die Tempo-30-Zone.

Begrün­dung: gege­be­nen­falls mündlich.

Dem Antrag der SPD auf Nicht­be­fas­sung wurde zugestimmt